Erkenntnisdatum
05.12.2018
Einstufung durch den Genehmigungsinhaber
Meldekategorie N (Normalmeldung)
INES 0 (keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung)
Maßnahmen des Genehmigungsinhabers
Der Betreiber hat den Lüftungskanal abgesperrt und den Filter korrekt eingesetzt.
Sicherheitstechnische Bewertung des Umweltministeriums Baden-Württemberg
Aufgrund des nicht korrekt positionierten Filters strömte über einen Zeitraum von etwa 2,5 Stunden ein Teil der Abluft am Filter vorbei in den Abluftkamin. Der Abluftkamin wird kontinuierlich überwacht. Die Warnmeldung hat nach Überschreiten der Überprüfungsschwelle in Höhe von 30 Prozent des zugelassenen Tageswerts angesprochen, woraufhin der Lüftungskanal abgesperrt wurde. Auch im Falle einer höheren Raumluftaktivität in den an den Lüftungskanal angeschlossenen Anlagenräumen wäre eine Überschreitung der Überprüfungsschwelle signalisiert und die dafür vorgesehenen Maßnahmen veranlasst worden, um die erhöhte Emission radioaktiver Aerosole über den Abluftkamin zu verhindern. Die sicherheitstechnische Bedeutung des Ereignisses ist daher gering. Die Menge der über die Abluft in die Umwelt gelangten radioaktiven Aerosole lag deutlich unter dem Tagesgrenzwert und stellte daher keine Gefährdung der Bevölkerung dar. Darüber hinaus ergaben sich keine Auswirkungen auf Personen und die Umwelt.