Erkenntnisdatum
14.02.2006
Einstufung durch den Genehmigungsinhaber
Meldekategorie N (Normalmeldung)
INES 0 (keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung)
Maßnahmen des Genehmigungsinhabers
Das defekte Anschlusskabel wurde noch am selben Tag ausgetauscht (gemäß den Betriebsvorschriften darf die Reparaturzeit zehn Tage nicht überschreiten). Im Anschluss wurde durch eine Funktionsprüfung nachgewiesen, dass das Ventil wieder uneingeschränkt zur Verfügung stand.
Sicherheitstechnische Bewertung des Umweltministeriums Baden-Württemberg
Die dreifach vorhandenen Frischdampf-Abblaseregelventile gehören zum Sicherheitssystem der Anlage. Der Frischdampf auf der Sekundärseite, der im Normalbetrieb die Turbine antreibt, muss bei bestimmten Störfallszenarien kontrolliert über diese Ventile in die Umgebung abgeblasen werden. Damit wird letztlich eine schnelle Abkühlung des Reaktorkühlmittels auf der Primärseite erreicht. Die Anlage ist so ausgelegt, dass für diese Aufgabe zwei der drei Abblaseregelventile oder ein Abblaseregelventil und ein Sicherheitsventil ausreichen. Da diese Anzahl nicht unterschritten wurde, war die Störfallbeherrschung trotz des Ausfalls eines Abblaseregelventils jederzeit gewährleistet. Das Ereignis hatte keine Auswirkungen auf den Anlagenbetrieb. Es bestand keine Gefahr für Personal und Umgebung der Anlage.