Kernkraftwerk Philippsburg, Block 1

Leckage des Sicherheitsbehälters über eine Druckausgleichsleitung der Personenschleuse im Kernkraftwerk Philippsburg (Block 1)

Beim Wiederanfahren von Block 1 des Kernkraftwerks Philippsburg nach Abschluss der Revision wurde durch einen geringen Druckabfall im Sicherheitsbehälter der Anlage festgestellt, dass zwei Druckausgleichsventile der Personenschleuse fälschlicherweise nicht geschlossen waren. Die dadurch bedingte Leckage führte zu einem Austritt von Stickstoff aus dem Sicherheitsbehälter über die Personenschleuse in den als Ringspalt bezeichneten Zwischenraum zwischen dem Sicherheitsbehälter und der ihn umgebenden Stahlhülle. Der Ringraum wird über eine Filteranlage in den Abluftkamin entlüftet.

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Erkenntnisdatum

08.05.2007

Einstufung durch den Genehmigungsinhaber

Meldekategorie E (Eilmeldung)
INES 1 (Abweichung von zulässigen Bereichen)

Maßnahmen des Genehmigungsinhabers

Die betroffenen Ventile wurden umgehend geschlossen und damit die Dichtheit des Sicherheitsbehälters wieder hergestellt.

Sicherheitstechnische Bewertung des Umweltministeriums Baden-Württemberg

Der Sicherheitsbehälter dient dem sicheren Einschluss von radioaktiven Stoffen und besitzt im Leistungsbetrieb eine inerte Atmosphäre aus ca. 96 % Stickstoff. In ihm sind insbesondere die unter hohem Druck stehenden kühlmittelführenden Systeme wie der Reaktordruckbehälter und Frischdampf- sowie Speisewasserleitungen untergebracht. Die Leckage betraf das Druckausgleichssystem zwischen dem Sicherheitsbehälter und dem Inneren der Personenschleuse, die nach Aufhebung der Inertisierung einen Zugang zum Sicherheitsbehälter ermöglicht. Zum Zeitpunkt der Leckage war die Personenschleuse auf beiden Seiten geschlossen. Eine direkte Verbindung zwischen dem Sicherheitsbehälter und dem begehbaren Bereich der Anlage bzw. der Umwelt bestand somit nicht. Die aus dem Ringspalt zur Aufrechterhaltung einer definierten Druckstaffelung fortlaufend abgesaugte Luft wird vor der Abgabe über den Kamin auf Aktivität hin kontrolliert. Erhöhte Aktivitätswerte waren nicht zu verzeichnen. Die Leckage hatte keine Auswirkungen auf Personen, Anlage und Umwelt.