Erkenntnisdatum
14.01.2020
Einstufung durch den Genehmigungsinhaber
Meldekategorie N (Normalmeldung)
INES 0 (keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung)
Maßnahmen des Genehmigungsinhabers
Der Betreiber hat den beschädigten Teil der Rohrleitung herausgetrennt und das Leitungsende abgedichtet. Mit der Ursachenklärung für das fehlerhafte Ansägen der noch nicht freigegebenen Rohrleitung wurde begonnen.
Sicherheitstechnische Bewertung des Umweltministeriums Baden-Württemberg
Die versehentlich angesägte Rohrleitung hat im aktuellen Rückbauzustand keine anlagentechnische Bedeutung mehr. In dem betroffenen Raumbereich befanden sich auch keine anderen Einrichtungen mit anlagentechnischer Bedeutung, die durch das austretende Wasser hätten beeinträchtigt werden können.
Nicht mehr gegeben war die Barrierefunktion der Rohrleitung im Hinblick auf die Rückhaltung des im System befindlichen kontaminierten Wassers. Die Freisetzung aus der Rohrleitung blieb dabei auf den Kontrollbereich des Kernkraftwerks beschränkt, der generell für einen Umgang mit radioaktiven Stoffen und gegen unkontrollierte Freisetzungen in die Umgebung ausgelegt ist. Die Radioaktivität des ausgetretenen Wasers und damit die Auswirkungen auf das Personal waren unbedeutend. Insgesamt hat das Ereignis daher eine geringe radiologische Bedeutung.
Die Ursache für das Ansägen der noch nicht freigegebenen Leitung ist noch aufzuklären.