Unterstützung

Förderung von Herdenschutzmaßnahmen in Baden-Württemberg

Baden-Württemberg unterstützt finanziell den Herdenschutz im Wolfspräventionsgebiet Schwarzwald mit umfassenden Schutzmaßnahmen.

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: Zuständigkeit und Herdenschutz-Förderung

Seit dem 2. April 2026 liegt die Zuständigkeit für den Wolf beim Ministerium für Ländlichen Raum, Landwirtschaft und Heimat. Das Umweltministerium hat sich bereit erklärt, die Herdenschutzförderung in den Fördergebieten für das Jahr 2026 zu übernehmen.

Fördergebiet Wolfsprävention Schwarzwald

Das Fördergebiet umfasst die Gemarkungsflächen aller Städte und Gemeinden im Schwarzwald, die mit einer Pufferzone um den Mittelpunkt der Wolfsnachweise der residenten Wölfe GW852m und GW2672m (im Norden) sowie GW1129m und GW4389m (im Süden) liegen. Das Territorium des ehemals residenten Wolfs im Schwarzwald mit der Bezeichnung GW2103m befand sich ebenfalls in der ausgeschriebenen Förderkulisse. Die Nachweise hat die Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt (FVA) im Auftrag des Umweltministeriums ausgewertet. Darüber hinaus umfasst das neue Fördergebiet grundsätzlich alle Städte und Gemeinden, die im Naturraum Schwarzwald liegen.

Übersicht der Gemeinden des Fördergebietes Wolfsprävention Schwarzwald samt Karte

Was wird gefördert?

Fördergegenstand Fördersatz/Betrag Hinweise
Investitionen für Zäune und Zubehör 100 Prozent*

Umfasst sind beispielsweise mobile Zäune, Material zur Elektrifizierung, Untergrabschutz, Zaunmaterial wie Weidezaungeräte, Litzen, Pfosten.

Auch zur Sicherung von Offenställen!

Mehrwertsteuer 100 Prozent*

Nur bei Nichtvorsteuerabzugs- berechtigten

Arbeitskosten der wolfsabweisenden Nachrüstung eines Festzaunes 100 Prozent*

Es werden auch eigene Arbeitsleistungen erstattet. Hierfür werden 60 Prozent der üblichen Marktkosten angesetzt.

Arbeitskosten für den Neubau eines wolfsabweisenden Festzaunes 50 Prozent*

Es werden auch eigene Arbeitsleistungen erstattet. Hierfür werden 60 Prozent der üblichen Marktkosten angesetzt.

*Für juristische Personen des öffentlichen Rechts wie zum Beispiel Kommunen gelten abweichende Fördersätze.
Unterhaltskosten Herdenschutzhunde 2.386 Euro pro Hund und Jahr Es werden nur zertifizierte Herdenschutzhunde gefördert
a) Erschwernisausgleich beim Weidemanagement auf Schaf- und Ziegenweiden 100 Euro pro Hektar und Jahr Nur innerhalb eines Vertrages/Bewilligung nach der Landschaftspflegerichtlinie Teil A. Auch für Hütehaltung ohne Zäune. Es kann nur alternativ a) oder b) gefördert werden.
b) Mehraufwand beim Weidemanagement
  • Mobilzaun (Schafe/Ziegen): 1.405 Euro/Kilometer /Jahr
     
  • Mobilzaun (sonstige Weidetiere): 708 Euro/Kilometer /Jahr

 

  • feststehender Elektrozaun: 268 Euro/Kilometer /Jahr

 

  • jeweils maximal 450 Euro/Hektar /Jahr

In der Regel im Zusammenhang mit einer erfolgten Zaunförderung. Es kann nur alternativ a) oder b) gefördert werden.

     

Zudem fördert das Land zumutbare Herdenschutzmaßnahmen für Rinder.

Erstattung im Falle eines Wolfsübergriffs

  • Ausgleichszahlung für gerissene oder verendete Nutztiere (auch Gebrauchshunde)
  • Tierkörperbeseitigung
  • Tierarztkosten
  • Kosten für Medikamente für verletzte Tiere
  • Arbeitsaufwand für die Suche, das Einfangen oder die Bergung versprengter Tiere

Die Ausgleichszahlung erfolgt durch eine Trägergemeinschaft aus dem Ausgleichsfonds Wolf (BUND Baden-Württemberg, Euronatur, Landesnaturschutzverband – Baden-Württemberg e.V., NABU Baden-Württemberg, Ökologischer Jagdverband Baden-Württemberg e. V.). Die Erstattung wird auch außerhalb des Fördergebiets gezahlt. Innerhalb des Fördergebietes wird nach einer Übergangsfrist von einem Jahr nach Ausweisung des Fördergebietes ein Schaden jedoch nur erstattet, wenn der Grundschutz (Schafe, Ziegen, landwirtschaftliches Gehegewild) zum Zeitpunkt des Übergriffes korrekt installiert war. Nach einer Förderung von Weiden mit Kälbern, Jungrindern und Fohlen bis zu einem Alter von 12 Monaten auf besonders zu schützenden Teilflächen ist ebenfalls der korrekt installierte Grundschutz Voraussetzung für eine Ausgleichszahlung. Darüberhinausgehende Schäden werden nicht erstattet.

Förderprojekte

Das Umweltministerium unterstützt das Projekt „Betriebsbegleitende Umsetzung von Herdenschutzmaßnahmen auf ausgewählten Flächen im Südschwarzwald“. Bei dem Projekt werden Herdenschutzmaßnahmen für Rinder in der Praxis erprobt. Außerdem fördert das Umweltministerium das Forschungsvorhaben „Weiterentwicklung des Herdenschutzes in Baden-Württemberg“. Dieses wird vom Institut für Landschaft und Umwelt (ILU) in enger Zusammenarbeit mit der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt BW (FVA) bearbeitet. Mit unterschiedlichen Ansätzen und Teilprojekten zielt das Vorhaben darauf ab, den Herdenschutz in Baden-Württemberg zu stärken und weiterzuentwickeln.