Artenmanagement Invasiver Arten

Gebietsfremder Flusskrebs

Close-up of signal crayfish

Baden-Württemberg ist das einzige Bundesland, in dem noch alle drei heimischen Flusskrebsarten Dohlenkrebs, Edelkrebs und Steinkrebs vorkommen. Seit Ende des 19. Jahrhunderts gehen die Bestände der heimischen Flusskrebse jedoch kontinuierlich zurück, wobei sich der negative Bestandstrend in den vergangenen Jahrzehnten nochmals deutlich verschärft hat. Viele lokale Bestände sind unwiederbringlich erloschen und die heimischen Flusskrebsarten gelten inzwischen als stark gefährdet oder als vom Aussterben bedroht. Aus diesen Gründen unterliegen sie einem europarechtlichen wie nationalen Schutz.

Ursachen für die Gefährdung heimischer Flusskrebse

Die Hauptursache für den fortschreitenden Verlust heimischer Flusskrebsbestände sind mehrere invasive, gebietsfremde Flusskrebsarten. Diese invasiven Flusskrebsarten verbreiten eine für die heimischen Arten tödliche Tierseuche, die sogenannte Krebspest. Der Erreger der Krebspest stammt, wie die meisten der invasiven Flusskrebsarten, aus Nordamerika. Diese Krebsarten können den Erreger übertragen, auch wenn Sie keine erkennbaren Krankheitszeichen zeigen.  Treffen infizierte nordamerikanische Flusskrebse im Gewässer auf heimische Arten, wird der Erreger übertragen. Die Ausbreitung des Erregers kann ganze Bestände der heimischen Arten in kürzester Zeit auslöschen. Für den Menschen oder andere Tiergruppen geht keine Gefahr von der Krebspest aus.

Darüber hinaus verdrängen invasive gebietsfremde Flusskrebsarten die heimischen Flusskrebsarten, da sie dominanter und aggressiver sind, höhere Vermehrungsraten haben und toleranter gegenüber Gewässererwärmung und -verschmutzung sind. Besonders der aus Nordamerika stammende Signalkrebs breitet sich immer weiter in Baden-Württembergs Fließgewässern bis in die Quellregionen aus und bedroht dort die letzten Bestände von Dohlen- und Steinkrebs.

Invasive gebietsfremde Flusskrebsarten, wie beispielsweise der Kalikokrebs, beeinträchtigen in vielfältiger Weise Gewässerökosysteme negativ und können insbesondere in kleinen Stillgewässern zum Beispiel Amphibien, Libellen oder Wasserpflanzen massiv schädigen.

Schutz heimischer Flusskrebse

Vier gebietsfremde Flusskrebsarten stehen  auf der Liste invasiver gebietsfremder Arten von unionsweiter Bedeutung (sogenannte Unionsliste) und unterliegen der EU-Verordnung 1143/2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten. Haben sich die aus Nordamerika stammenden Flusskrebsarten einmal in einem Gewässer etabliert, ist es praktisch unmöglich, diese und damit auch die Krebspest wieder vollständig daraus zu entfernen.

Die oftmals einzig verbleibende und nachweislich wirksame Bekämpfungsmöglichkeit von invasiven Flusskrebsen ist daher deren weitere Ausbreitung in Fließgewässern bachaufwärts zu verhindern, um dadurch in den Oberläufen und Nebenbächen sichere Refugien für heimische Flusskrebse und Ökosysteme zu schaffen. Hierzu werden im Einzelfall in kleinen Fließgewässern Ausbreitungsbarrieren, sogenannte Krebssperren, erhalten oder neu errichtet. Baden-Württemberg ist bundesweit führend in der Erfassung von Flusskrebsbeständen und in der Planung und Umsetzung von Schutzmaßnahmen wie Krebssperren für heimische Flusskrebsarten.

In Baden-Württemberg erfolgt seit vielen Jahren eine intensive Zusammenarbeit der Fischerei- und Naturschutzverwaltung, um die letzten Bestände heimischer Flusskrebse zu schützen und um die weitere Ausbreitung invasiver gebietsfremder Flusskrebsarten zu verhindern.