Die Anzahl der Biber in den einzelnen Regierungsbezirken Baden-Württembergs und den dortigen Land- und Stadtkreisen variiert stark. Während die Besiedlung mancherorts schon weit fortgeschritten ist, beginnt sie andernorts erst. Laut Schätzungen aus dem Jahr 2024 kommen in ganz Baden-Württemberg rund 11.500 Biber vor.
Mit Blick auf die noch freien, potentiell als Lebensraum geeigneten Gewässer ist davon auszugehen, dass die Biberpopulation in den nächsten Jahren weiter ansteigen wird. Dies verursacht an manchen Stellen Herausforderungen im Zusammenleben mit dem Menschen. Daher hat das Land seit 2004 ein Bibermanagement eingeführt.
Es arbeitet auf drei Ebenen:
- Die Koordination des Bibermanagements läuft auf Regierungsbezirksebene über die Regierungspräsidien. Sie bestellen Biber-Beauftragte und sind für eventuell notwendige artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigungen nach Paragrafen 45 Bundesnaturschutzgesetz zuständig.
- Die Unteren Naturschutzbehörden sind für die laufenden Verwaltungsangelegenheiten des Biberschutzes in den Land- und Stadtkreisen zuständig.
- Die ehrenamtlichen Biberberaterinnen und Biberberater der Land- und Stadtkreise beraten rasch, unbürokratisch, fachkompetent und praxisgerecht bei Konflikten mit Bibern. Sie erarbeiten gemeinsam mit den Betroffenen situationsgerechte Lösungsmöglichkeiten.
Aufgaben des Bibermanagements
Oberstes Ziel des Bibermanagements ist es, Biberkonflikte möglichst nachhaltig und langfristig zu lösen oder von vornherein zu verhindern.
Nur in Einzelfällen muss zur Lösung gravierender Biberkonflikte der Biber vergrämt oder getötet werden („letale Entnahme“). Voraussetzung für Vergrämung oder die letale Entnahme ist eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung.