Die Anzahl der Biber in den einzelnen Regierungsbezirken Baden-Württembergs und den dortigen Land- und Stadtkreisen variiert stark. In einigen Regionen ist die Besiedelung bereits weit fortgeschritten, während sie in anderen erst beginnt. Laut Schätzungen aus dem Jahr 2024 leben in Baden-Württemberg rund 11.500 Biber.
Mit Blick auf die noch freien, potenziell als Lebensraum geeigneten Gewässer ist davon auszugehen, dass die Biberpopulation in den nächsten Jahren weiter ansteigen wird.
Dies verursacht an manchen Stellen Herausforderungen im Zusammenleben mit dem Menschen. Daher hat das Land seit 2004 ein Bibermanagement eingeführt. Dieses arbeitet auf drei Ebenen:
- Die Koordination des Bibermanagements in den Regierungsbezirken übernehmen die Regierungspräsidien. Sie beauftragen die Biber-Beauftragte und sind für eventuell notwendige artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigungen nach Paragraf 45 Bundesnaturschutzgesetz zuständig. Ebenso sind sie für die Aus- und Weiterbildung der ehrenamtlichen Biberberater zuständig.
- Die Unteren Naturschutzbehörden sind für die laufenden Verwaltungsangelegenheiten des Bibermanagements in den Land- und Stadtkreisen zuständig.
- Die ehrenamtlichen Biberberaterinnen und Biberberater der Land- und Stadtkreise bilden die Basis des Bibermanagements. Sie beraten rasch, unbürokratisch, fachkompetent und praxisgerecht bei Konflikten mit Bibern und erarbeiten gemeinsam mit den Betroffenen situationsgerechte Lösungsmöglichkeiten. Landesweit sind mittlerweile über 220 Biberberaterinnen und Biberberater im Einsatz.
Aufgaben des Bibermanagements
Oberstes Ziel des Bibermanagements ist es, Konflikte am Biberrevier möglichst von vornherein zu verhindern oder langfristige und nachhaltige Lösungen für alle Betroffenen zu finden. Hierfür stehen zur Konfliktprävention- und Lösung eine Vielzahl von vom Land geförderten Instrumenten zur Verfügung. Beispielsweise können dauerhafte Vernässungen und Überschwemmungen sowie Schäden an der Infrastruktur durch den Einbau von Dammdrainagen zur Wasserpegelsenkung oder dem Einbau von Grabschutzmatten in besonders gefährdete Ufer-und Dammbereiche verhindert werden.
Die meisten Biberkonflikte lassen sich durch solche, relativ einfachen Maßnahmen befrieden. Ebenso trägt eine konsequente Einhaltung des Gewässerrandstreifens zur Konfliktvermeidung und –minderung bei und unterstützt die natürliche Gewässerentwicklung.
Für Fälle, in denen Flächen trotz der Umsetzung von Managementmaßnahmen weiterhin durch die Aktivitäten des Bibers beeinflusst werden oder diese nicht gewünscht sind, besteht für Betroffene die Möglichkeit, eine Förderung nach der Landschaftspflegerichtlinie zu beantragen. Die dadurch geförderte Extensivierung der Landnutzung kann den Druck aus der Fläche nehmen und so Konflikte entschärfen. Auch besteht die Option, dass das Land solche Flächen erwirbt oder ein Flächentausch stattfindet.
Weiterentwicklung des Bibermanagements
Bedingt durch die weitere Verbreitung und den Anstieg der Biberpopulation in Baden-Württemberg hat auch die Anzahl und Komplexität von Biberkonflikten in den letzten Jahren zugenommen. In Einzelfällen können durch die oben genannten Maßnahmen und Förderinstrumente keine zufriedenstellenden Lösungen gefunden werden, was bei den Betroffenen für Unmut sorgen kann.
Aus diesem Grund wurde am Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg im Mai 2025 eine sogenannte „Clearingstelle Biber“ eingerichtet, welche bei der Lösung von sehr schweren und häufig auch festgefahrenen Biberkonflikten unterstützen soll. Darüber hinaus wurde eine Biber-Verordnung für Baden-Württemberg auf den Weg gebracht.
Zukünftig soll es damit möglich sein, Biber innerhalb fest definierter Bereiche – wie beispielsweise Kläranlagen, Anlagen des Hochwasserschutzes oder Bahndämmen – auch ohne vorherige behördliche Ausnahmegenehmigung direkt zu vergrämen und, wenn dies über einen Zeitraum von vier Wochen ohne Erfolg bleibt, auch letal zu entnehmen. Voraussetzung ist jedoch, dass die betroffenen Bereiche nicht mit zumutbaren Maßnahmen gegen den Biber gesichert werden können.
Vollzugshilfe Bibermanagement gestartet
Die Vollzugshilfe Bibermanagement wurde vom Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft erarbeitet. Sie soll beim Bibermanagement unterstützen und einen landesweit einheitlichen Umgang mit Bibern in Baden-Württemberg gewährleisten. Zielgruppen sind vor allem die Umweltverwaltung (insbesondere die Naturschutz- und Wasserbehörden), aber auch beispielsweise Gemeinden, deren Bauhöfe sowie Planungsbüros.
Teile der Vollzugshilfe, wie die „Maßnahmenblätter Bibermanagement“ und der Förderleitfaden Biber, können hier heruntergeladen werden.
Die Maßnahmenblätter Bibermanagement bieten erstmals eine umfassende Übersicht über mögliche präventive und konfliktlösende Maßnahmen und geben unter anderem wichtige Hinweise zur richtigen Umsetzung der Maßnahmen.
Zum Herunterladen
Maßnahmenblatt Absenken eines Biberdamms [PDF; 10/25] Maßnahmenblatt Auflegen von Drahtgitter [PDF; 10/25] Maßnahmenblatt Bypass [PDF; 10/25] Maßnahmenblatt Dammdrainage [PDF; 10/25] Maßnahmenblatt Drahthosen [PDF; 10/25] Maßnahmenblatt Einbau von Spundwänden [PDF; 10/25] Maßnahmenblatt Eingraben von Drahtgitter [PDF; 10/25] Maßnahmenblatt Elektrozäune [PDF; 10/25] Maßnahmenblatt Fällen umsturzgefährdeter Gehölze [PDF; 10/25] Maßnahmenblatt Maschendrahtzaun [PDF; 10/25]Maßnahmenblatt Schrägrechen/räumliche Rechen [PDF; 10/25]
Der neue Förderleitfaden Biber [PDF; 11/25] stellt alle im Bibermanagement möglichen Förderinstrumente dar und trägt so zur Akzeptanzsteigerung bei Flächeneigentümern und Bewirtschaftenden bei.
Die Vollzugshilfe Bibermanagement soll sukzessive weiter ergänzt und regelmäßig aktualisiert werden. Dadurch können gegebenenfalls auch erst zukünftig auftauchende Themen und Fragestellungen behandelt und geklärt werden.


