Konflikte lösen

Bibermanagement in Baden-Württemberg

Biber finden im Land viele für sie geeignete Lebensräume. Dies verursacht an manchen Stellen Herausforderungen im Zusammenleben mit dem Menschen. Daher hat Baden-Württemberg ein sogenanntes Bibermanagement eingeführt.

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Biber fällen Bäume, um an die Rinde zu gelangen und Dämme zu bauen. Dies kann Verkehrswege gefährden und den Wasserabfluss behindern. Mit Drahthosen können Bäume geschützt werden.
Biber fällen Bäume, um an die Rinde zu kommen und Dämme zu bauen.
Biber stauen Gewässer an, um sicherzustellen, dass der Eingang ihrer Burg immer unter dem Wasserspiegel liegt und um größere Wassertransportwege zu schaffen. Dadurch können beispielsweise auf land- oder forstwirtschaftlich genutzten Flächen in Gewässernähe Vernässungen und Überschwemmungen entstehen.

Die Anzahl der Biber in den einzelnen Regierungsbezirken Baden-Württembergs und den dortigen Land- und Stadtkreisen variiert stark.  In einigen Regionen ist die Besiedelung bereits weit fortgeschritten, während sie in anderen erst beginnt. Laut Schätzungen aus dem Jahr 2024 leben in Baden-Württemberg rund 11.500 Biber.

Mit Blick auf die noch freien, potenziell als Lebensraum geeigneten Gewässer ist davon auszugehen, dass die Biberpopulation in den nächsten Jahren weiter ansteigen wird.

Dies verursacht an manchen Stellen Herausforderungen im Zusammenleben mit dem Menschen. Daher hat das Land seit 2004 ein Bibermanagement eingeführt. Dieses arbeitet auf drei Ebenen:

  1. Die Koordination des Bibermanagements in den Regierungsbezirken übernehmen die Regierungspräsidien. Sie beauftragen die Biber-Beauftragte und sind für eventuell notwendige artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigungen nach Paragraf 45 Bundesnaturschutzgesetz zuständig. Ebenso sind sie für die Aus- und Weiterbildung der ehrenamtlichen Biberberater zuständig.
  2. Die Unteren Naturschutzbehörden sind für die laufenden Verwaltungsangelegenheiten des Bibermanagements in den Land- und Stadtkreisen zuständig.
  3. Die ehrenamtlichen Biberberaterinnen und Biberberater der Land- und Stadtkreise bilden die Basis des Bibermanagements. Sie beraten rasch, unbürokratisch, fachkompetent und praxisgerecht bei Konflikten mit Bibern und erarbeiten gemeinsam mit den Betroffenen situationsgerechte Lösungsmöglichkeiten. Landesweit sind mittlerweile über 220 Biberberaterinnen und Biberberater im Einsatz.

Aufgaben des Bibermanagements

Oberstes Ziel des Bibermanagements ist es, Konflikte am Biberrevier möglichst von vornherein zu verhindern oder langfristige und nachhaltige Lösungen für alle Betroffenen zu finden. Hierfür stehen zur Konfliktprävention- und Lösung eine Vielzahl von vom Land geförderten Instrumenten zur Verfügung. Beispielsweise können dauerhafte Vernässungen und Überschwemmungen sowie Schäden an der Infrastruktur durch den Einbau von Dammdrainagen zur Wasserpegelsenkung oder dem Einbau von Grabschutzmatten in besonders gefährdete Ufer-und Dammbereiche verhindert werden.

Die meisten Biberkonflikte lassen sich durch solche, relativ einfachen Maßnahmen befrieden. Ebenso trägt eine konsequente Einhaltung des Gewässerrandstreifens zur Konfliktvermeidung und –minderung bei und unterstützt die natürliche Gewässerentwicklung.

Für Fälle, in denen Flächen trotz der Umsetzung von Managementmaßnahmen weiterhin durch die Aktivitäten des Bibers beeinflusst werden oder diese nicht gewünscht sind, besteht für Betroffene die Möglichkeit, eine Förderung nach der Landschaftspflegerichtlinie zu beantragen. Die dadurch geförderte Extensivierung der Landnutzung kann den Druck aus der Fläche nehmen und so Konflikte entschärfen. Auch besteht die Option, dass das Land solche Flächen erwirbt oder ein Flächentausch stattfindet.

Weiterentwicklung des Bibermanagements

Bedingt durch die weitere Verbreitung und den Anstieg der Biberpopulation in Baden-Württemberg hat auch die Anzahl und Komplexität von Biberkonflikten in den letzten Jahren zugenommen. In Einzelfällen können durch die oben genannten Maßnahmen und Förderinstrumente keine zufriedenstellenden Lösungen gefunden werden, was bei den Betroffenen für Unmut sorgen kann.

Aus diesem Grund wurde am Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg im Mai 2025 eine sogenannte „Clearingstelle Biber“ eingerichtet, welche bei der Lösung von sehr schweren und häufig auch festgefahrenen Biberkonflikten unterstützen soll.  Darüber hinaus wurde eine Biber-Verordnung für Baden-Württemberg auf den Weg gebracht.

Zukünftig soll es damit möglich sein, Biber innerhalb fest definierter Bereiche – wie beispielsweise Kläranlagen, Anlagen des Hochwasserschutzes oder Bahndämmen – auch ohne vorherige behördliche Ausnahmegenehmigung direkt zu vergrämen und, wenn dies über einen Zeitraum von vier Wochen ohne Erfolg bleibt, auch letal zu entnehmen. Voraussetzung ist jedoch, dass die betroffenen Bereiche nicht mit zumutbaren Maßnahmen gegen den Biber gesichert werden können.