Biber im Fluss

Der Biber in Baden-Württemberg

Wie kaum eine andere Tierart können Biber ihren Lebensraum gestalten. Durch ihre Aktivitäten werden selbst in vormals eintönigen Flusslandschaften neue Lebensräume für Tier- und Pflanzenarten geschaffen. Der Biber wurde 1846 in Baden-Württemberg ausgerottet, heute ist er im Land wieder heimisch. Der Biber ist eine besonders streng geschützte Art.

Biber mögen Äpfel, ein Leckerbissen für die Nager.
  • ARTENSTECKBRIEF

Der Biber

Der bis zu 35 Kilogramm schwere und bis zu einem Meter lange Nager ist nachts an Land und im Wasser aktiv, verbringt jedoch einen Großteil seines Lebens in Fließ- und Stillgewässern. Biber sind äußerst territorial und verteidigen ihr Revier gegen fremde Artgenossen. Wie kein anderes Tier gestalten Biber ihren Lebensraum aktiv selbst und passen ihn ihren Bedürfnissen an. So etwa hebt er den Wasserpegel durch den Bau von Dämmen an, wenn dieser nicht seinen Ansprüchen entspricht.

Landesanstalt für Umwelt: Der Biber in Baden-Württemberg [PDF]

Biberdamm
  • KONFLIKTE LÖSEN

Bibermanagement in Baden-Württemberg

Biber finden in Baden-Württemberg viele für sie geeignete Lebensräume. Dies verursacht an manchen Stellen Herausforderungen im Zusammenleben mit dem Menschen beispielsweise in der Landwirtschaft, in der Fischzucht oder auf Verkehrswegen. Daher hat das Land seit 2004 ein sogenanntes Bibermanagement eingeführt.

Deutsche-Bahn-Strecke Warthausen und Schemmerberg: Biberschutzmatten sollen den Bahndamm vor den Aktivitäten der zwei Biberfamilien schützen, die dort leben.
  • BIBERMANAGEMENT

Modellprojekt nach bayerischen Vorbild

Von Anfang 2022 bis Ende 2023 wurde im Auftrag des Umweltministeriums und des Landwirtschaftsministeriums das so genannte Bibermodellprojekt nach bayerischem Vorbild durchgeführt. Das Projekt sollte insbesondere die Konfliktlösung auf örtlicher Ebene verbessern. Ein Ziel war es, die Jägerschaft verstärkt in das landesweite Bibermanagement einzubinden und bei Bedarf als zusätzliche Biberberaterinnen und Biberberater in einzelnen Landkreisen zu gewinnen. Außerdem wurde ein Vorgehen für die letale Entnahme von Bibern im Land auf der Grundlage bestehenden Rechts und bestehender Zuständigkeiten erarbeitet.