Wohin sollen sich Bürgerinnen und Bürger wenden, wenn sie Fragen zur Kreislaufwirtschaft haben? Das Landesabfallgesetz verrät, welche Behörde für was zuständig ist. Außerdem erfahren Sie hier mehr über Gesetze, Verordnungen und sonstige Regelungen. Zentrale Vorschrift ist das Kreislaufwirtschaftsgesetz vom 1. Juni 2012.
Für alle Fragen der Siedlungsabfälle aus privaten Haushalten sind die Kreise zuständig. Die Stadt- oder Landkreise sind die ersten Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger. Wenn es um landespolitische Fragen geht, ist das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft zuständig.
Im Abfall- und Kreislaufwirtschaftsbereich gibt es viele Vorschriften, um Entsorgung, Stoffströme und Sekundärrohstoffwirtschaft in einem ordentlichen und umweltgerechten Rahmen möglich zu machen. Zentrale Vorschrift ist das Kreislaufwirtschaftsgesetz. Sie wollen es genau wissen?