Deponien sind Teil der Kreislaufwirtschaft und dienen dazu, die Schadlosigkeit und Gemeinwohlverträglichkeit der Kreislaufführung zu ermöglichen, indem abgetrennte und derzeit nicht verwertbare Schadstoffe aus dem Kreislauf ausgeschleust und an einem gesicherten Ort abgelagert werden.
Die Sicherstellung von entsprechendem Deponieraum obliegt im Grundsatz den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern. Diese sind verpflichtet, die in ihrem Gebiet angefallenen Abfälle zur Beseitigung zu beseitigen. Ausgeschlossen hiervon sind üblicherweise sogenannte gefährliche Abfälle.
Deponieklassen nach Gefährdungspotential des Abfalls gestaffelt
Die Anforderungen an die Ausgestaltung und den Aufbau von Deponien sind vom Gefährdungspotential des abzulagernden Abfalls abhängig. Je höher das Gefährdungspotential eines Abfalls, desto höher sind die Anforderungen an den technischen Standard der Deponie. Dem Standard entsprechend werden Deponien in die Klassen 0 bis IV eingeteilt.
Für inerte Abfälle, wie zum Beispiel Bodenaushub, der bei einer Baumaßnahme anfällt und der nicht verwertet werden kann, ist dies die Deponieklasse (DK) 0 mit nur geringen Anforderungen an den Standort und die Deponieausstattung. Für andere Abfälle aus Haushalt, Gewerbe und Industrie werden die Siedlungsabfalldeponien der Deponieklassen I und II genutzt. Für gefährliche Abfälle, wie zum Beispiel Filterstäube aus der Abfallverbrennung, sind Deponien der Klassen III und IV (Untertagedeponie) erforderlich.
Multibarrierenprinzip
Der Aufteilung in Deponieklassen liegt die Sicherheitsphilosophie des Multibarrierenprinzips zu Grunde. Deponien sind nach diesem Prinzip so zu planen, zu errichten und zu betreiben, dass durch
- die Wahl geeigneter Standorte,
- Deponiedichtungssysteme an der Deponiesohle,
- die Qualität der abzulagernden Abfälle,
- den Deponiebetrieb und
- die Überwachungsmaßnahmen während und nach der Ablagerungsphase
- Deponiedichtungssysteme an der Deponieoberfläche,
- die Rekultivierungsschicht und Begrünung
mehrere wirksame Barrieren geschaffen werden, so dass die Freisetzung von Schadstoffen soweit wie möglich vermieden beziehungsweise auf ein tolerierbares Maß begrenzt wird.