Entsorgungs- und Verwertungssicherheit

Abfallwirtschaftsplan für Baden-Württemberg

Aufgrund europarechtlicher und bundesrechtlicher Vorgaben ist jedes Bundesland gehalten, Abfallwirtschaftspläne aufzustellen. Die Abfallwirtschaftspläne sind eine wichtige Planungsgrundlage für die Abfallentsorgung und Abfallverwertung im Land.

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Der Abfallwirtschaftsplan [PDF; 09/2024] wurde am 15. Oktober 2024 vom Ministerrat angenommen und in der Folge veröffentlicht. Er schreibt die Teilpläne Siedlungsabfälle (2015) und Gefährliche Abfälle (2012) fort und fasst sie zu einem Gesamtplan zusammen, der einen Planungszeitraum bis 2033 umfasst. Nach den Anforderungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) ist der Plan nach 6 Jahren, im vorliegenden Fall 2030, zu überprüfen.

Die Fortschreibung berücksichtigt neue Anforderungen an Abfallwirtschaftspläne, geänderte Rahmenbedingungen der Kreislaufwirtschaft und aktuelle Rechtsänderungen.

Der Plan enthält Informationen zu Rechtsgrundlagen sowie zu Art, Menge, Ursprung und Verbleib der Abfälle. Er stellt die Entsorgungsstruktur und die sie tragenden Leitgedanken dar, prognostiziert Abfallmengen bis 2033 und vergleicht den Anlagenbestand mit dem künftigen Bedarf. Darüber hinaus werden die Ziele der bisherigen Teilpläne in wichtigen Bereichen der Kreislaufwirtschaft an die weiterentwickelten Landesziele angepasst.

Die mit den kommunalen Landesverbänden abgestimmte Deponiekonzeption wird in den Abfallwirtschaftsplan (Anhang1) integriert. Sie enthält Angaben zum Abfallaufkommen zur Deponierung und zu den erforderlichen Deponiekapazitäten, um eine zehnjährige Entsorgungssicherheit zu gewährleisten. Ergänzend gibt es einen „Maßnahmenplan Deponien“ (Anhang II), der darlegt, wie der erforderliche Zubau von Deponiekapazitäten sichergestellt werden kann.

Handlungsfelder

Auf Basis der Analyse der aktuellen Abfallwirtschaftssituation und der Prognose der künftigen Abfallmengenentwicklung definiert der Plan sieben prioritäre Handlungsfelder:

  1. Abfallvermeidung
  2. Hausmüll  
  3. Bio- und Grünabfall  
  4. Wertstoffe
  5. Klärschlamm
  6. Bau- und Abbruchabfälle  
  7. Deponien der Klassen 0, I und II  

In diesen Bereichen plant die Landesregierung verschiedene Maßnahmen zur Optimierung der Kreislaufwirtschaft. Ein zentrales Ziel ist die Verminderung von organischen Abfällen und Wertstoffen im Hausmüll. Der Abfallwirtschaftsplan ist mit den im Klima-Maßnahmen-Register (KMR) festgelegten Zielen für den Klimaschutz abgestimmt. 

Entsorgungsautarkie

Nach wie vor ist die so genannte Entsorgungsautarkie Teil des Abfallwirtschaftsplans, die mittels Rechtsverordnung verbindlich geregelt wird. Damit sind die Entsorger verpflichtet, zur Abfallbeseitigung Anlagen in Baden-Württemberg zu nutzen. Auch die Verwertung von gemischten Siedlungsabfällen des Abfallschlüssels 20 03 01 muss im Land erfolgen. Diese Regelungen dienen der Auslastung heimischer Anlagen, verhindern Mülltourismus und sorgen für stabile niedrige Kosten bei der Abfallentsorgung. Sie haben auch dazu beigetragen, im Land eine international vorbildliche Entsorgungsinfrastruktur aufzubauen.

Beteiligung der Öffentlichkeit

Eine große Bedeutung kam der Beteiligung der Öffentlichkeit zu. So wurde der Entwurf des Abfallwirtschaftsplans öffentlich bekannt gemacht und für die Öffentlichkeit ausgelegt. Über die Auslegung und die Möglichkeit der Stellungnahme wurde im Staatsanzeiger und im Internet informiert.

Strategische Umweltprüfung

Darüber hinaus wurde der Abfallwirtschaftsplan einer Strategischen Umweltprüfung (SUP) unterzogen und ein Umweltbericht nach Paragraf 40 Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) erstellt. Im Umweltbericht [PDF; 09/2024] werden die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen des Plans sowie der Alternativen ermittelt, beschrieben und bewertet.

Eine zusammenfassende Erklärung [PDF; 09/2024] zur Strategischen Umweltprüfung des Abfallwirtschaftsplans gemäß Paragraf 44 Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) mit den wesentlichen Entscheidungsgründen und die geplanten Maßnahmen zur Überwachung [PDF; 09/2024] können auf dieser Seite eingesehen werden.