Umweltminister Franz Untersteller: „Ein sinnvolles Miteinander von Mensch und Wolf ist auch in Baden-Württemberg möglich.“
Vor zwei Tagen wurde in der Gegend von Überlingen am Bodensee ein Wolf beobachtet. Zu diesem Ergebnis kommt die vom Umweltministerium mit dem Wolfsmonitoring betraute Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt (FVA) in Freiburg nach Auswertung eines Fotos, das eine Privatperson nordöstlich von Überlingen am Mittwoch gegen 17:30 Uhr aufgenommen hat. Der aktuelle Aufenthaltsort des – vermutlich noch jungen – Wolfs ist nicht bekannt.
„Bis zu seiner Ausrottung hatte der Wolf Jahrhunderte lang zu Baden-Württemberg gehört“, sagte Umwelt- und Naturschutzminister Franz Untersteller heute (23.06.) in Stuttgart. „Wenn der Wolf wieder bei uns eine Heimat fände, wäre dies ein Gewinn für die Artenvielfalt im Land.“
Bei inzwischen rund 50 Wolfsrudeln alleine in Deutschland sowie der ebenfalls ansteigenden Wolfspopulation in den Alpen sei es nur eine Frage der Zeit gewesen, bis ein Tier wieder den Weg nach Baden-Württemberg finde, so der Minister weiter. „Die Landesregierung hat sich daher auf die Ankunft des Wolfes gut vorbereitet. Unser Ziel ist es, ein möglichst sinnvolles Miteinander von Mensch und Wolf zu gewährleisten.“
So hat das Land in einer Arbeitsgruppe mit Naturschutz-, Jagd- und Landnutzerverbänden einen „Handlungsleitfaden Wolf“ erarbeitet, um für den Fall des Auftretens von Wölfen in Baden-Württemberg über einen Maßnahmenkatalog und Handlungsroutinen zu verfügen. Außerdem finanziert das Land mit 200.000 Euro ein Projekt des Landesschafzuchtverbandes und des Naturschutzbundes Baden-Württemberg zu Herdenschutzmaßnahmen, um Übergriffe des Wolfes in der Freilandtierhaltung, insbesondere auf Schafe und Ziegen, möglichst zu verhindern. Für den Fall, dass der Wolf, der insbesondere Rehe, Wildschweine und Rotwild frisst, doch einmal Nutztiere wie Schafe oder Ziegen angreifen sollte, beteiligt sich das Land maßgeblich am sogenannten „Wolfsausgleichsfonds“. Diesen Fonds haben Naturschutz- und Jagdverbände eingerichtet, damit die Halter von Nutztieren eine finanzielle Entschädigung bekommen können, wenn sie von einem Wolf verursachte Schäden zu verzeichnen haben.
Ergänzende Informationen
In Ost- und Norddeutschland, Italien, Frankreich und der Schweiz haben sich Wölfe etabliert. In Baden-Württemberg wurden im Juni 2015 auf der A 5 bei Lahr und im November 2015 auf der A 8 bei Merklingen jeweils ein Jungwolf überfahren aufgefunden. Im Mai 2016 wurde auf der Baar von einer Privatperson ein Wolf fotografiert, über dessen weiteren Verbleib nichts bekannt ist.
Wölfe unterliegen internationalen Artenschutzbestimmungen sowie als streng geschützte Art den Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes.
Der bereits im Jahr 2014 veröffentlichte Handlungsleitfaden Wolf beschreibt den rechtlichen und administrativen Handlungsrahmen und regelt Zuständigkeiten, Kommunikationswege, Handlungsroutinen sowie das Monitoring..
Dieser Pressemitteilung ist ein Foto beigefügt. Die Privatperson hat gegenüber der FVA erklärt, dass das Bild zu Zwecken der Pressearbeit verwendet werden dürfe (Quelle: "privat").