Radonvorsorge

Vorschläge zu Radonvorsorgegebieten in Baden-Württemberg – freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung bis Mitte Februar

Karte mit der Landesgrenze von Baden-Württemberg, in der die vorgeschlagen Radonvorsorgegebiete farblich hervorgehoben sind

Umweltminister Franz Untersteller: „Es ist wichtig, sich die Risiken durch Radon bewusst zu machen und sich, wenn nötig, zu schützen.“

Insgesamt 29 Gemeinden im mittleren und südlichen Schwarzwald sollen so genannte Radonvorsorgegebiete werden. Das schlägt das Umweltministerium nach eingehender Prüfung vor. In diesen Gemeinden ist das Risiko, dass sich Radon in Gebäuden ansammelt deutlich höher als andernorts. Radon ist ein natürliches radioaktives Gas, das Krebs verursacht.

Vor die Ausweisung der Vorsorgegebiete stellt das Umweltministerium aber eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung. Bürgerinnen und Bürger sollen Gelegenheit haben, sich umfassend zu informieren und zu äußern. „Radon ist in der öffentlichen Wahrnehmung erst seit kurzem ein Thema. Aber es ist wichtig, sich die Risiken bewusst zu machen und sich, wenn nötig zu schützen. Mit der Öffentlichkeitsbeteiligung wollen wir weiter aufklären“, sagte Umweltminister Franz Untersteller.

In Radonvorsorgegebieten sind Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber verpflichtet, Radon an Arbeitsplätzen im Keller- und Erdgeschoss zu messen und gegebenenfalls Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Diese Verpflichtung gilt für Privatpersonen zwar nicht. „Aber wer ein Haus in einem Vorsorgegebiet bewohnt, sollte sich im eigenen Interesse mit den Möglichkeiten befassen, die Radonexposition zu minimieren“, so Untersteller.

Schon regelmäßiges Lüften kann viel bewirken. Da Radon aus dem Boden kommt, sind auch Abdichtungen der Kellerräume ein gutes Mittel. Für Neubauten gelten in Radonvorsorgegebieten ohnehin strengere Vorgaben.

Wer sich ausführlich informieren will, findet auf der Internetseite des Umweltministeriums alle wichtigen Informationen. Anregungen, Kommentare und Fragen können über die eingerichtete E-Mail-Adresse radon@um.bwl.de bis zum 16. Februar 2021 abgegeben werden. Alle Äußerungen und Antworten der Fachleute im Ministerium sollen dann anonymisiert veröffentlicht werden. 

Ergänzende Informationen

Radon ist überall in der Umwelt vorhanden. Es kann über Spalten, Risse und undichte Fugen aus dem Boden in Gebäude eindringen und sich bei schlechter Durchlüftung in der Luft anreichern. Wissenschaftliche Studien belegen, dass schon vergleichsweise geringe Radonmengen in Gebäuden über Jahrzehnte hinweg bei den Bewohnerinnen und Bewohnern zu Lungenkrebs führen kann. Radon zählt nach dem Rauchen zu den häufigsten Ursachen für Lungenkrebs. Nicht jede Region ist in gleichem Maße von der Thematik betroffen. Für einen optimalen Schutz der Bevölkerung sind in einigen Gebieten besondere Maßnahmen durchzuführen. Dazu sieht das Strahlenschutzgesetz die Ausweisung von sogenannten Radonvorsorgegebieten vor.   

Um die Bevölkerung besser über die gesundheitlichen Auswirkungen durch Radon aufzuklären hat das Umweltministerium vor gut einem Jahr die Informationskampagne „Von Grund auf sicher – Radonsicher leben“ gestartet und bei der LUBW Landesanstalt für Umwelt die Radonberatungsstelle Baden-Württemberg eingerichtet. Sie bietet Ratsuchenden eine „Hilfe zur Selbsthilfe“ und vermittelt grundlegende Informationen zu Radon.

Die Radonberatungsstelle der LUBW ist per E-Mail radon@lubw.bwl.de oder telefonisch (0721 5600-2357) zu erreichen.

Weitere Informationen

Vorschläge zu Radonvorsorgegebieten in Baden-Württemberg

LUBW: Radonberatungsstelle