Umweltminister Franz Untersteller: „Der Zustand der Gewässer im Land verbessert sich zwar kontinuierlich. Wir werden uns aber noch viele Jahre intensiv um sie kümmern müssen, um die Fehler der Vergangenheit zu korrigieren.“
Zum heutigen Tag des Wassers hat das Umweltministerium einen Zwischenbericht zur Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie in Baden-Württemberg veröffentlicht. „Der Zustand der Gewässer im Land verbessert sich zwar kontinuierlich“, sagte Umweltminister Franz Untersteller. Von insgesamt 190 Einzugsgebieten von Seen und Flüssen in Baden-Württemberg erreichten aktuell jedoch lediglich 14 (7,4 Prozent) die ökologischen Ziele, so der Minister weiter.
„Unsere Flüsse, Bäche und Seen wurden über 100 Jahre lang intensiv genutzt“, betonte Untersteller. „Sie werden sich daher leider noch lange nicht in dem guten Zustand befinden, den wir erreichen wollen. Wir werden uns deswegen auch in den kommenden Jahren weiterhin intensiv um sie kümmern müssen.“
Maßnahmenprogramm „Hydromorphologie“
Das Maßnahmenprogramm „Hydromorphologie“ hat zum Ziel, Gewässer auf einer Länge von rund 6 000 Kilometern wieder durchgängig herzustellen, für eine ausreichende Mindestwasserführung zu sorgen sowie die Gewässerstrukturen zu verbessern. Seit dem Jahr 2010 haben Europäische Union, Bund, Land, Kommunen und Private hierfür insgesamt rund 200 Millionen Euro investiert.
Durchgängigkeit und Mindestwasserführung
Insgesamt fast 2 200 Maßnahmen sollen Wanderungshindernisse für Fische und andere Gewässerlebewesen beseitigen und eine ausreichende Mindestwasserführung gewährleisten. Beispiele hierfür sind der Rückbau von Wehren und Staustufen sowie der Bau von Auf- und Abstiegshilfen wie Fischtreppen.
In den vergangenen drei Jahren wurden 280 solcher Vorhaben im Land umgesetzt und mit über 350 Projekten begonnen. Da bereits bis zum Jahr 2015 über 500 Maßnahmen umgesetzt worden waren, sind in diesem Bereich aktuell noch rund 1 000 Vorhaben zu realisieren.
Verbesserte Gewässerstrukturen
Um die für Fische und am Gewässerboden lebenden Organismen (Makrozoobenthos) notwendigen Lebensräume zu schaffen, sind landesweit auf einer Länge von mindestens 950 Kilometern Maßnahmen erforderlich, die die Struktur der Gewässer verbessern sollen. Hierzu zählen beispielsweise der Rückbau von harten Ufer- und Sohlsicherungen, Aufweitungen des Gewässerbetts oder das Einsetzen von Störsteinen.
Nachdem solche Maßnahmen zwischen den Jahren 2010 und 2015 bereits auf über 100 Kilometern realisiert worden waren, wurde die Gewässerstruktur seit dem Jahr 2015 auf weiteren 81 Kilometern verbessert. Außerdem wurden Projekte auf einer Länge von über 283 Kilometern bereits begonnen. Darüber hinaus sind noch auf mindestens 476 Gewässerkilometern Strukturverbesserungen erforderlich. Nach aktuellen fachlichen Erkenntnissen ist es möglich, dass sich dieser Wert im weiteren Verfahren der Umsetzung der WRRL nochmals erhöhen wird.
Maßnahmenprogramm „Punktquellen“
Seit dem Jahr 2010 wurden landesweit insgesamt 634 Maßnahmen zu einer besseren Behandlung des Abwassers umgesetzt, davon 182 Vorhaben an kommunalen Kläranlagen und 452 an Regenwasserbehandlungsanlagen. Hierfür wurden insgesamt rund 355 Millionen Euro investiert, wovon das Land 16 Prozent (knapp 57 Millionen Euro) getragen hat und die Betreiber 84 Prozent (rund 298 Millionen Euro).
Allein in den vergangenen drei Jahren haben die Städte und Gemeinden über 100 Kläranlagen erweitert und modernisiert. Zudem haben sie 25 weitere Projekte bereits begonnen. Aktuell sind hier bis zum Jahr 2021 noch 36 zusätzliche Maßnahmen geplant.
Anlagen zur Regenwasserbehandlung wurden seit dem Jahr 2015 insgesamt 144 gebaut oder erweitert. Zudem sind 19 Vorhaben bereits gestartet. Bis zum Jahr 2021 sind darüber hinaus noch weitere 262 Maßnahmen geplant.
Maßnahmenprogramm „Diffuse Quellen“
Grundwasser
Bereits 91 Prozent der Grundwasserkörper in Baden-Württemberg befinden sich in einem guten chemischen Zustand und erfüllen die Anforderungen der Wasserrahmenrichtlinie.
Um auch den derzeit schlechten Zustand der restlichen 9 Prozent zu verbessern, unterstützt die Landesregierung landwirtschaftliche Betriebe, die grundwasserschonende Maßnahmen umsetzen. Insbesondere Düngestrategien und der Anbau von stickstoffbindenden Begrünungspflanzen sollen dabei helfen, Einträge von Nährstoffen ins Grundwasser zu vermeiden.
Oberflächengewässer
Zum Schutz der Flüsse, Bächen und Seen vor Nährstoffeinträgen aufgrund oberflächlicher Abschwemmung werden landesweit erosionsmindernde Maßnahmen umgesetzt. Hierzu zählen insbesondere Bewirtschaftungsauflagen und Beratungsangebote für landwirtschaftliche Betriebe. Auch das ab dem 1. Januar 2019 im Wassergesetz des Landes geltende Verbot, den Uferbereich von Flüssen und Seen auf einer Breite von fünf Metern als Ackerland zu nutzen, trägt dazu bei, Stoffeinträge und Erosion zu verringern und die ökologischen Funktionen der oberirdischen Gewässer zu verbessern.
Ergänzende Informationen
Seit dem 22. Dezember 2000 besitzt die EU mit der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) ein einheitliches Wasserrecht. Da Flüsse nicht an Staatsgrenzen enden und viele Probleme nur grenzüberschreitend gelöst werden können, betrachtet die WRRL Gewässer flussgebietsbezogen, also von der Quelle bis zur Mündung. Die WRRL will einen „guten Zustand“ der Gewässer erreichen und hierzu ihre ökologische Funktionsfähigkeit wiederherstellen.
Baden-Württemberg ist in insgesamt sechs Bearbeitungsgebieten aufgeteilt, für die mit Beteiligung der Öffentlichkeit Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme aufgestellt werden. Diese werden alle sechs Jahre aktualisiert. Derzeit befinden wir uns im 2. Bewirtschaftungszyklus von 2016 bis 2021.
Europäische Wasserrahmenrichtlinie