Kernenergie

Tätigkeitsbericht zur Kernenergieüberwachung und zum Strahlenschutz

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Kernkraftwerk Neckarwestheim

Umweltminister Franz Untersteller: „Die Sicherheit kerntechnischer Anlagen steht nach wie vor im Zentrum der Überwachungsaufgaben der Atomaufsicht.“

Das Umweltministerium hat heute (11.06.) den jährlichen Bericht der Atomaufsicht in Baden-Württemberg veröffentlicht. Mit diesem Bericht informiert das Ministerium die Öffentlichkeit über die Themen- und Tätigkeitsschwerpunkte bei der Kernenergieüberwachung und im Strahlenschutz des vorausgegangenen Jahres.

„Mit diesem Bericht bekommen die Menschen alljährlich einen transparenten Einblick in die wichtige Arbeit der baden-württembergischen Atomaufsicht“, sagte Umweltminister Franz Untersteller. „Hohe Achtsamkeit und umfassende Überwachung sind die Basis für den Schutz vor Radioaktivität. Beides leistet unsere Aufsicht.“

Überwachung der Kernkraftwerke

Nach wie vor stehe die Sicherheit der kerntechnischen Anlagen im Land im Mittelpunkt der Tätigkeiten, so Untersteller. Vor allem die zwei noch betriebenen Atomkraftwerke in Neckarwestheim (GKN II) und Philippsburg (KKP 2) stünden im Fokus, aber auch die beiden Anlagen im Abbau (GKN I und KKP 1) sowie das ehemalige Kernkraftwerk in Obrigheim (KWO), das seit 14 Jahren abgeschaltet sei und sich im Rückbau befinde.

„Das Jahr 2018 war geprägt von wichtigen Schritten in den Genehmigungsverfahren für die Stilllegung der letzten beiden aktiven Reaktorblöcke. Unter anderem gab es die Erörterungstermine im Rahmen der formalen Öffentlichkeitsbeteiligung. Und es wurden technische Anlagen auf dem Gelände in Philippsburg und Neckarwestheim genehmigt, um beim Rückbau anfallende radioaktive Abfälle bearbeiten und lagern zu können. Der Atomausstieg in Baden-Württemberg ist 2018 deutlich vorangekommen.“

Auch im vergangenen Jahr mussten sich die Experten der Atomaufsicht mit meldepflichtigen Ereignissen in den Kernkraftwerken beschäftigen. Insgesamt 14 solcher Ereignisse zeigte der Kraftwerksbetreiber EnBW an, je sieben an beiden Standorten. Alle wurden nach den geltenden Bewertungsskalen der Kategorie N und INES 0 zugeordnet, das heißt, es waren Vorfälle ohne oder nur mit sehr geringer sicherheitstechnischer Bedeutung.

Umweltradioaktivität und Strahlenschutz

Beim Thema Strahlenschutz rückte im vergangenen Jahr das radioaktive Edelgas Radon zunehmend in den Mittelpunkt des Interesses. Unter den natürlichen Strahlenquellen, denen alle Menschen ausgesetzt sind, geht von Radon die größte Strahlenbelastung aus. Seit Anfang 2019 gelten neue Regelungen für den Schutz vor Radon etwa von Beschäftigten am Arbeitsplatz. Landesweit müssen bis Ende 2020 Radonvorsorgegebiete ausgewiesen werden, die als Grundlage für nötige Schutzmaßnahmen dienen. Neben den nötigen Messungen, um die Vorsorgegebiete definieren zu können, macht das Umweltministerium in diesem Jahr auch Informations- und Beratungsangebote zum Thema Radon für Unternehmen und die breite Bevölkerung. Umweltminister Franz Untersteller: „Radon geht jede und jeden etwas an, es ist ein natürlich vorkommendes Gas. Aber man kann sich dagegen schützen, dass es in Gebäude gelangt. Unser Ziel ist die langfristige Verbesserung des Radonschutzes.“

Im Rahmen der standardisierten Überwachung der Umweltradioaktivität und der regelmäßigen Strahlenschutz-Messungen im medizinischen und wissenschaftlichen Bereich gab es 2018 insgesamt 28 besondere Vorkommnisse nach der Strahlenschutz- und Röntgenverordnung. In den meisten Fällen wurden radioaktive Stoffe, wie zum Beispiel eine früher verwendete Leuchtfarbe, unsachgemäß entsorgt.

Der Tätigkeitsbericht 2018 enthält auch Informationen zu den kerntechnischen Einrichtungen auf dem Gelände des Karlsruher Instituts für Technologie, zu Fragen der Entsorgung, zu Transporten radioaktiver Stoffe und zum Notfallschutz.

Zum Herunterladen

Tätigkeitsbericht 2018 [PDF; 05/19; 1,5 MB]