Beseitigung und Verwertung

Lösung für konventionelle Deponie-Abfälle aus kerntechnischen Anlagen gefunden

Die Entsorgung konventioneller Abfälle aus kerntechnischen Anlagen in Baden-Württemberg ist nun geregelt. Nach intensiven Verhandlungen wurden geeignete Deponien festgelegt, die diese Materialien sicher und gesetzeskonform aufnehmen.

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Deponie Sansenhecken
Auf der Deponie Sansenhecken ist in einem Einbaufeld ein Monobereich für das spezifisch freigegebene Rückbaumaterial vorgesehen.

Für die ordnungsgemäße Entsorgung sogenannter spezifisch freigegebener konventioneller Abfälle aus dem Landkreis Karlsruhe haben unter der Moderation des baden-württembergischen Umweltministeriums mehrere Partner eine Lösung gefunden.

Darauf verständigt haben sich: der Landkreis Karlsruhe, der Neckar-Odenwald-Kreis und der Enzkreis inklusive ihrer Deponiegesellschaften sowie die beiden Abfallverursacher Energie Baden-Württemberg (EnBW) und Kerntechnische Entsorgung Karlsruhe (KTE).

Die Abfälle werden von unabhängigen Prüforganisationen und unter Aufsicht des Umweltministeriums durch Messungen kontrolliert und bei nachgewiesener Unbedenklichkeit für Mensch und Umwelt zur Entsorgung auf dafür geeigneten Deponien freigegeben. Die Vereinbarung regelt, dass Abfälle dieser Kategorie auf den jeweiligen Deponien des Enzkreises (Deponie Hamberg) und des Neckar-Odenwald-Kreises (Deponie Sansenhecken) entsorgt werden. Beim Abbau der beiden Kernkraftwerksblöcke in Philippsburg sind etwa ein bis zwei Prozent der Gesamtmasse für die spezifische Freigabe zur Beseitigung vorgesehen. Darüber hinaus wird etwa ein Prozent als schwach- und mittelradioaktiver Abfall in einem Endlager entsorgt, 97 bis 98 Prozent können als Wertstoffe in den konventionellen Stoffkreislauf zurückgeführt werden. Die Partner haben sich zudem darauf geeinigt, alle in diesem Sachverhalt anhängigen Rechtsverfahren zu beenden. Die zuständigen Gremien der genannten Partner haben diesen Vereinbarungen zwischenzeitlich zugestimmt – zuletzt am heutigen Tag (24. Februar 2025) der Aufsichtsrat der Abfallwirtschaftsgesellschaft des Neckar-Odenwald-Kreises (AWN).

Stimmen der Partner

Hintergrund

Der Ausstieg aus der Kernenergie ist in Deutschland gesetzlich besiegelt. Alle Kernkraftwerke sind abgeschaltet, und aus dem Atomgesetz ergibt sich eine Pflicht zum unverzüglichen Rückbau dieser Anlagen. Darüber hinaus wurde bereits im Jahr 1991 die Kernforschung an Prototyp- und Forschungsreaktoren eingestellt.

Im Landkreis Karlsruhe gibt es mehrere kerntechnische Rückbau-Projekte. Dies sind neben den beiden Blöcken des Kernkraftwerks Philippsburg (Betreiber: EnBW) auch die kerntechnischen Prototyp- und Forschungsanlagen der KTE am KIT-Campus Nord.

Beim Rückbau von kerntechnischen Anlagen fallen unter anderem auch konventionelle Abfälle an, die deponiert werden müssen. Diese müssen einen Mess- und Freigabeprozess durchlaufen, der vom baden-württembergischen Umweltministerium engmaschig überwacht wird. Anschließend sind sie den Vorschriften entsprechend auf Deponien zu beseitigen.

Im Landkreis Karlsruhe ist auf absehbare Zeit jedoch keine dafür geeignete Deponie vorhanden. Ohne geeigneten Entsorgungsweg würde sich der unverzügliche Rückbau der kerntechnischen Anlagen verzögern. Denn Teil des Rückbaus ist stets auch die ordnungsgemäße Entsorgung oder Verwertung des abgebauten Materials.

Entsorgung von freigemessenen Abfällen auf Deponien in Baden-Württemberg

Bei der Deponierung der spezifisch freigegebenen konventionellen Abfälle werden stets die hierfür in Deutschland geltenden strengen rechtlichen Vorgaben eingehalten, die den Schutz von Mensch und Umwelt gewährleisten. Zusätzlich kommt die vom baden-württembergischen Landkreistag erarbeitete sogenannte „Handlungsanleitung“ zur Anwendung, auf die sich alle Beteiligten in Baden-Württemberg verständigt haben.

Vertiefende Erläuterungen zu radiologischen und regulatorischen Grundlagen der Freigabe, insbesondere zum Dosiskriterium 10 Mikrosievert [PDF; 02/23]
Im Zuge der getroffenen Vereinbarung verpflichten sich die Deponien Hamberg und Sansenhecken, spezifisch freigegebene konventionelle Abfälle aus dem Kernkraftwerk Philippsburg und aus den kerntechnischen Prototyp- und Forschungsanlagen der KTE aufzunehmen. Die beiden Deponien nehmen nur solche Abfallarten (sogenannte „Abfallschlüssel“, zum Beispiel „Beton“) an, für die sie bereits zugelassen sind. Zu beachten ist, dass die Aufnahmekapazität der Deponie Hamberg in den nächsten Jahren begrenzt ist.

Die Deponie Sansenhecken nimmt nur solche Abfälle an, die nicht auf der Deponie Hamberg entsorgt werden können. Darüber hinaus haben bei der Deponie Sansenhecken Anlieferungen aus dem Rückbau des Kernkraftwerks Obrigheim Vorrang.

Der Landkreis Karlsruhe wird die Suche nach einem Deponiestandort auf seiner Gemarkung weiterhin konsequent und zügig fortführen und nimmt spezifisch freigegebene konventionelle Abfälle an, sobald diese eigene Deponie zur Verfügung steht.

Die Menge von spezifisch freigegebenen konventionellen Abfällen, die aus dem Rückbau des Kernkraftwerks Philippsburg und den kerntechnischen Prototyp- und Forschungsanlagen der KTE resultieren werden, können vorab nur abgeschätzt werden. Denn die tatsächlich anfallende Masse ergibt sich immer erst nach Durchlaufen des behördlich überwachten Freigabeverfahrens. Die EnBW schätzt für die beiden Blöcke des Kernkraftwerks Philippsburg, dass etwa ein bis zwei Prozent der Gesamtmasse als spezifisch freigegebene konventionelle Abfälle deponiert werden müssen. Es handelt sich dabei um Material aus den Kontrollbereichen der Anlagen, die standardmäßig auf ihre radiologische Unbedenklichkeit überprüft werden. Das sind bis zu 16.300 Tonnen. Die KTE schätzt ihre Menge vorläufig auf etwa 13.000 Tonnen.

Quelle:

Gemeinsame Pressemitteilung des Landratsamts Neckar-Odenwald-Kreis, des Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz und Energiewirtschaft, der EnBW Kernkraft GmbH und der Kerntechnische Entsorgung Karlsruhe GmbH