Marktüberwachung

Einsatz für mehr Schutz bei Online-Einkäufen

Zum Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern und für einen sicheren Binnenmarkt, macht sich die Marktüberwachung am Umweltministerium zusammen mit Unternehmen und Verbänden für eine bessere Überwachung von Onlineplattformen stark.

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Eine Frau kauft zu Hause online per Handy ein

Statement der Umweltministerin Thekla Walker zu den Forderungen nach einer besseren Überwachung des Onlinehandels:

„Onlineanbieter ermöglichen Verbraucherinnen und Verbrauchern Zugang zum weltweiten Warenangebot. Täglich überqueren in der Folge Millionen von Paketen die EU-Binnengrenzen. Das Problem: Die Produkte entsprechen häufig nicht den bei uns geltenden Anforderungen und können eine Gefahr für Mensch und Umwelt bedeuten. Besonders schwierig: Oft fehlt ein verantwortlicher Ansprechpartner. Das muss sich ändern. Online-Plattformen müssen mehr Verantwortung übernehmen für die über sie verkauften Produkte. Nur so können wir die Verbraucherinnen und Verbraucher schützen und für einen sicheren Binnenmarkt sorgen.“ 

Die im Umweltministerium angesiedelte Marktüberwachung in Baden-Württemberg und Vertreter von Robert Bosch Power Tools GmbH, Andreas Stihl AG & Co. KG, Trumpf SE + Co. KG , Würth GmbH & Co. KG und die Verbände Südwesttextil und VDMA haben gemeinsam einen Forderungskatalog zum Thema Marktüberwachung und Onlinehandel [PDF] erarbeitet. Ziel ist, den Verbraucherschutz im Onlinehandel zu verbessern und die heimische Wirtschaft zu schützen. Die Forderungen werden an den Bund, das Kanzleramt und die EU-Kommission gesendet und auf Fachebene an betroffene Bund-Länder-Gremien adressiert.

Günstig aber nicht rechtskonform

Im letzten Jahrzehnt hat sich der Handel verstärkt ins Internet verlagert. Produkte aus Drittstaaten, die die rechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllen, werden zunehmend über Plattformen und Webshops angeboten. Sie sind daher deutlich günstiger als gleichartige rechtskonforme Produkte, die stationär oder online von Wirtschaftsakteuren aus der EU angeboten werden.

Gefährdung der Gesundheit

Ein Beispiel hierfür sind mit schädlicher Laserstrahlung betriebene Sternenhimmelprojektoren. Sie werden im Onlinehandel als Einschlafhilfe für Kleinkinder angeboten. Die Marktüberwachung BW hat 2025 solche Produkte aus dem Verkehr gezogen, da das unzulässige Laserlicht eine Gefahr für Kinderaugen darstellt. Dennoch werden sie auf verschiedenen Plattformen erneut von Verkäufern aus Drittstaaten angeboten.

Kein Verantwortlicher greifbar

Für Produkte, die aufgrund der Onlinebestellung im Drittstaat per Schiff oder Flugzeug direkt an Endverbraucher in die EU geliefert werden, benennen die Anbieter – obwohl sie rechtlich dazu verpflichtet sind – keinen Verantwortlichen, der für die Marktüberwachung oder Verbraucher greifbar ist. Für diese Anbieter ist es daher völlig risikolos, wenn sie auf Plattformen rechtswidrige Ware anbieten.

Sanktionen möglich machen

Um den Verbraucherschutz im Onlinehandel zu verbessern, fordern das Umweltministerium, Wirtschaftsverbände und Unternehmen aus Baden-Württemberg, dass es für jedes online oder in Präsenz in der EU angebotene Produkt einen als Importeur verantwortlichen Wirtschaftsakteur mit Sitz in der EU geben muss. Dieser muss verpflichtet werden, seinen Sitz in der EU und seine finanzielle Leistungsfähigkeit nachzuweisen. Gibt es einen solchen Wirtschaftsakteur nicht, müssen Sanktionen möglich sein.

Eine Sanktionierung wäre aber nur dann möglich, wenn die Marktüberwachungsbehörden ermächtigt werden, gegen Webshops und Plattformen vorzugehen, wenn diese Produkte anbieten, ohne dass hierfür ein Verantwortlicher erreichbar ist. Denkbar wäre etwa die vorübergehende Sperrung von Websites.

New Legislative Framework (NLF)

Die Regulierung von Industrieprodukten in der EU beruht auf einem 2008 geschaffenen Rechtsrahmen, dem so genannten New Legislative Framework (NLF). Dieser Rechtsrahmen wird derzeit auf EU-Ebene überarbeitet, um ihn an die aktuellen Entwicklungen wie die massive Zunahme des Onlinehandels anzupassen.