Europäischer Binnenmarkt

Die Marktüberwachung in Baden-Württemberg

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Von der Marktüberwachung in Baden-Württemberg überprüfte Produkte (Quelle: Christian Woltz, RP Tübingen)

Das Regierungspräsidium Tübingen hat zum 1. Januar 2014 eine neue Abteilung Marktüberwachung eingerichtet und wird damit zur landesweit zuständigen Marktüberwachungsbehörde. Damit setzt das Regierungspräsidium den Beschluss der Landesregierung vom 9. Juli 2013 zur Neuordnung in der Marktüberwachung um.

Als sogenanntes Vor-Ort-Präsidium bearbeitet das Regierungspräsidium Tübingen nunmehr Aufgaben der Marktüberwachung, für die bisher alle vier Regierungspräsidien im Land zuständig waren, und übt die Fachaufsicht über die unteren Verwaltungsbehörden hinsichtlich Aufgaben der Marktüberwachung aus.

Mit der Bündelung beim Regierungspräsidium Tübingen können die Aufgaben in der Marktüberwachung einheitlicher und effizienter wahrgenommen werden. Damit wird künftig noch besser verhindert, dass unsichere und generell nicht rechtskonforme Produkte auf den Markt kommen. Dies verbessert sowohl den Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher als auch der baden-württembergischen Industrie und Wirtschaft vor Wettbewerbsverzerrungen.

Die neue Abteilung Marktüberwachung besteht aus fünf Referaten, die landesweit zuständig sind für die Kontrolle von Produkten. Von dort aus werden Produkte bei Herstellern, Importeuren und Händlern, aber auch auf Messen überprüft. Zunehmend rücken auch Angebote im Internet mehr und mehr in den Fokus der Marktüberwachung.

Breite Palette an zu überprüfenden Produkten

Die Wahrnehmung dieser Aufgaben erfordert ein fundiertes Fachwissen, da zahlreiche europäische und nationale Regelungen wie das Produktsicherheitsgesetz, die Niederspannungsrichtlinie, die Spielzeugrichtlinie, die Maschinenrichtlinie, das Chemikaliengesetz sowie die REACH-Verordnung, das Energieverbrauchsrelevante-Produkte-Gesetz, das Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz oder das Bauproduktengesetz zur Anwendung kommen.

Die Palette der zu überprüfenden Produkte umfasst ein breites Spektrum:

  • Spielzeug für Kinder
  • Schutzausrüstungen wie Knieschoner oder Schnittschutzhosen
  • Kletterausrüstungen für Bergsteiger
  • Sprühdosen
  • Farben und Lacke
  • Klebstoffe
  • Dichtmittel
  • Feuerzeuge
  • Sportboote
  • Leuchtmittel
  • Laserpointer
  • Fernseher, Kühlschränke sowie Elektrohaushaltsgeräte aller Art
  • Fenster
  • Stahlträger
  • Maschinen wie Bohrmaschine oder Rasenmäher
  • Anlagen wie Rollenoffsetdruckmaschine oder Lackieranlage für die Automobilindustrie

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Marktüberwachung überprüfen, ob zum Beispiel die sicherheitstechnischen Anforderungen (wie chemische Inhaltsstoffe) und die formalen Anforderungen (wie korrekte Kennzeichnung der Produkte) erfüllt sind. Im Bereich des Ökodesigns wird zum Beispiel an energieverbrauchsrelevanten Produkten die Einhaltung von Leistungsmerkmalen wie des spezifischen Energieverbrauchs geprüft.

Vertiefte technische Prüfungen übernimmt die LUBW

Vertiefte technische Prüfungen der Produkte übernehmen die Geräteuntersuchungsstelle der LUBW (Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg), auch in Zusammenarbeit mit den Prüfstellen in anderen Bundesländern, und anerkannte Prüfstellen in Baden-Württemberg.

Die Marktüberwachungsbehörde verfügt über Vielzahl von Möglichkeiten, um auf festgestellte Mängel zu reagieren. Dabei hat sie den Grundsatz der Verhältnismäßig von Verwaltungsmaßnahmen zu beachten. In besonders gravierenden Fällen ist die Marktüberwachungsbehörde zum Beispiel verpflichtet, einen Verkaufsstopp oder auch den Rückruf von Produkten anzuordnen. Über solche Fälle sind die Marktüberwachungsbehörden in ganz Europa zu informieren.