Energiewende

Deutsche Flugsicherung verkleinert Schutzbereiche aller Dopp­ler-Drehfunkfeuer im Land

Windkraftanlage Horkenheim. (Bild: Kevin Bitz / Umweltministerium Baden-Württemberg)

Die Deutsche Flugsicherung verkleinert die Schutzbereiche um ihre Drehfunkfeuer von 15 auf sieben Kilometer. Ministerin Walker: „Dafür haben wir uns hier in Baden-Württemberg lange stark gemacht: Mehr Platz für Windräder – bei gleicher Sicher­heit der Funknavigation.“

Gute Nachrichten für den Ausbau der Windenergie: Die Deutsche Flugsicherung (DFS) verkleinert den Schutzradius ihrer Doppler-Drehfunkfeuer (DVOR) für die Flugnavigation. Das hat unmittelbare Auswirkungen auf Baden-Württemberg: Die Schutzbereiche aller DVOR im Land wurden von 15 auf sieben Kilometer reduziert – in Stuttgart, Sulz, Karlsruhe und im bayerischen Dinkelsbühl, das mit seinem Schutzbereich die Kreise Schwäbisch Hall und Ostalbkreis betrifft. Dadurch reduzieren sich die Flächen, in denen aus Gründen der Flugsicherung bislang praktisch keine Windräder gebaut werden konnten, um rund 1.900 Quadratkilometer. Dies entspricht in etwa 5,5 Prozent der Landesfläche.

Umwelt- und Energieministerin Thekla Walker betont: „Ich freue mich, dass die Bundesregierung und die Luftverkehrsbehörden dieses Hemmnis für den Wind­kraftausbau aus dem Weg geräumt haben. Dafür haben wir uns hier in Baden-Württemberg lange stark gemacht. Durch das Reduzieren der Schutzbereiche haben wir jetzt mehr Platz für Windräder – bei gleicher Sicherheit der Funknavi­gation. Das ist eine gute Nachricht auch für unsere Task Force, die sich mit großem Engagement und mit Erfolg um schnellere Genehmigungsverfahren und um mehr Flächen für erneuerbare Energien bemüht.“

Die im Rahmen der Task Force eingesetzten „Stabsstellen Energiewende, Windenergie und Klimaschutz" (StEWK) an den vier Regierungspräsidien haben nun den Auftrag, die Information an die Landkreise weiterzugeben – mit klarer Botschaft: Wo Windkraft-Vorhaben aufgrund von Konflikten mit Drehfunkfeuern abgelehnt wurden oder Kenntnis darüber besteht, dass Vorhaben aufgrund negativer Aussicht auf Genehmigungsfähigkeit nicht betrieben oder aufgegeben wurden, sind die Vorhabenträger entsprechend zu informieren.

Schutzbereiche der Doppler-Drehfunkfeuer

Die Schutzbereiche fast aller Doppler-Drehfunkfeuer (DVOR) für die Flugnaviga­tion betrugen in Deutschland bislang 15 Kilometer. International werden zwar grundsätzlich geringere Abstände gefordert, die Deutsche Flugsicherung (DFS) machte bislang jedoch Ausnahmegründe geltend.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) verständigten sich im April 2022 darauf, auf Grundlage neu gewonnener wissenschaftlicher Erkenntnisse die Schutzbereiche von Flugsicherungsanlagen zu überprüfen. Auf dieser Grundlage hat die DFS die Schutzbereiche der Doppler-Drehfunkfeuer neu bewertet und den Schutzradius auf sieben Kilometer verkleinert.

Die Forderung nach Verkleinern der Schutzbereiche hat das Umweltministerium Baden-Württemberg seit langem vorgetragen. Durch die Reduzierung gewinnen Planungsträger große Bereiche für das Ausweisen von Vorranggebieten und Konzentrationszonen für Windkraftanlagen, wo bisher Flächen aufgrund be­fürchteter Rechtswidrigkeit aus der Planung herausgenommen wurden.

Die Luftfahrt nutzt Drehfunkfeuer zur Navigation. Windkraftanlagen dürfen wegen ihrer möglichen Störwirkung in der Umgebung der Drehfunkfeuer nur mit Zustimmung des Bundesaufsichtsamts für Flugsicherung (BAF) errichtet werden, welches auf Grundlage einer Stellungnahme der Deutschen Flug­sicherung entscheidet. In Baden-Württemberg waren in der Vergangenheit Windkraftvorhaben innerhalb des Schutzbereichs von der DFS oft abschlägig beurteilt worden.

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