Weitere 88 Millionen Euro Landesmittel für Investitionen an Gewässern erster Ordnung
Für geplante Baumaßnahmen an Gewässern erster Ordnung erhalten die Landesbetriebe Gewässer bei den vier Regierungspräsidien im Land weitere Haushaltsmittel in Höhe von 88 Millionen Euro. Das Geld stammt aus dem Aufkommen des Wasserentnahmeentgelts und des Wassernutzungsentgelts. Es muss für wasserwirtschaftliche und gewässerökologische Belange des Landes verwendet werden.
„Hochwasserschutz und Gewässerökologie sind zentrale Aufgaben der Politik“, sagte Umweltminister Franz Untersteller heute (06.05.) in Stuttgart. „Es geht darum, das Leben an Gewässern sicherer und gleichzeitig besser erlebbar zu machen, aber auch der Natur den erforderlichen Raum zu geben.“ Das gelte nicht nur für kleinere Flüsse und Bäche, sondern gleichermaßen für die großen Gewässer in der Unterhaltungslast des Landes, so Untersteller. „Es ist daher wichtig und richtig, dass auch die Wasserwirtschaftsverwaltung des Landes kräftig in die Verbesserung des Hochwasserschutzes und der Gewässerökologie investiert.“
Für Hochwasserschutzmaßnahmen sowie gewässerökologische Maßnahmen an den Gewässern erster Ordnung hat das Land in den vergangenen Jahren die Mittel mehr als verdreifacht – von rund 25 Millionen Euro im Jahr 2011 auf derzeit etwa 88 Millionen Euro.
Investitionen in Hochwasserschutz, Gewässerökologie und Beschaffung
Die aktuell zur Verfügung gestellten Landesmittel fließen in die geplanten Baumaßnahmen des Integrierten Rheinprogramms, die Ertüchtigung der landeseigenen Dämme, mehr als 100 gewässerökologische Maßnahmen und knapp 60 Maßnahmen zur Verbesserung des technischen Hochwasserschutzes. Darüber hinaus können die Landesbetriebe Gewässer mit den Geldern in landeseigene Messstationen, Bauwerkssanierungen und Grunderwerb investieren sowie notwendige Maschinen und Geräte beschaffen.
Ergänzende Informationen
Knapp 28 Millionen Euro der weiteren Landesmittel stehen den Landesbetrieben Gewässer in 2020 zur Verfügung. Die übrigen 60 Millionen Euro sind Verpflichtungsermächtigungen für Ausgaben in den Jahren 2021 bis 2023.
Die Mittel sind wie folgt auf die vier Landesbetriebe aufgeteilt:
Regierungspräsidium Stuttgart | 11.472.450 Euro |
Regierungspräsidium Karlsruhe | 21.048.483 Euro |
Regierungspräsidium Freiburg | 37.081.530 Euro |
Regierungspräsidium Tübingen | 18.454.400 Euro |
Für Hochwasserschutz- und Ökologiemaßnahmen an Gewässern sogenannter zweiter Ordnung stellt das Land den Kommunen in diesem Jahr Haushaltsmittel in Höhe von knapp 50 Millionen Euro zur Verfügung. Für Maßnahmen an größeren und kleineren Gewässern zusammen stehen im Jahr 2020 damit insgesamt knapp 138 Millionen Euro bereit.