Windenergie

Bayern und Baden-Württemberg setzen sich für mehr Windenergie im Süden ein

Beide Länder machen sich im Bundesrat anlässlich der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes gemeinsam für bessere Bedingungen für Windenergie in Süddeutschland stark. Ziel ist ein schnellerer, regional ausgewogener und systemdienlicher Ausbau.

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Windräder drehen sich vor dem Himmel

Bayern und Baden-Württemberg machen sich im Bundesrat anlässlich der Novelle des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) gemeinsam für bessere Bedingungen für Windenergie in Süddeutschland stark. Kernforderungen der beiden Länder sind erhöhte und zusätzliche Ausschreibungsvolumina für Windenergie an Land, ein gesondertes Ausschreibungssegment im EEG speziell für die Südregion sowie die Erhöhung der Korrekturfaktoren im Referenzertragsmodell, um Anlagen in schwierigen Lagen konkurrenzfähig zu machen im Vergleich zu Windenergie im Küstenflachland. 

Im Umweltausschuss fanden diese Anträge eine Mehrheit unter den Ländern. Auch im Wirtschaftsausschuss waren die Forderungen nach erhöhten und zusätzlichen Ausschreibungsvolumina für Windenergie an Land erfolgreich. Die Anträge zu einem gesonderten Ausschreibungssegment für die Südregion sowie zur Erhöhung der Korrekturfaktoren im Referenzertragsmodell fanden dort hingegen keine Mehrheit.

Bayerns Wirtschafts- und Energieminister Hubert Aiwanger: „Wir haben im Süden inzwischen zahlreiche genehmigte Windenergieprojekte. Jetzt müssen sie auch eine faire Chance haben, gebaut zu werden. Wir brauchen Windräder nicht nur an der Küste, sondern auch dort, wo die Industrie sitzt. Das entlastet die Netze und stärkt die Versorgungssicherheit. Gut, dass unsere Forderungen über den Umweltausschuss trotzdem ins Bundesratsplenum kommen. Ich bedauere aber, dass unsere wichtigsten Anträge im Wirtschaftsausschuss keine Mehrheit gefunden haben. Gerade im industriestarken Süddeutschland brauchen wir faire Wettbewerbsbedingungen für eine verlässliche Energieversorgung.“

Baden-Württembergs Umwelt- und Energieministerin Thekla Walker: „Ein gezielter Ausbau der Windkraft im Süden senkt die Netzausbaukosten insgesamt. Die Mehrheit im Umweltausschuss des Bundesrats hat diesen Vorteil für das Gesamtsystem Strom erkannt. Sie unterstützen unsere Forderung, 20 Prozent der Ausschreibungsmengen nach EEG für Wind an Land für den Süden vorzusehen. Eine solche Südquote ist europarechtlich möglich und lohnt sich für alle: fürs Klima, die Unternehmen im Süden genauso wie für Stromkunden in anderen Teilen der Republik. Die stark gestiegenen Antragszahlen für Windkraft sowohl in Baden-Württemberg wie in Bayern zeigen, dass die Erneuerbaren-Branche den Süden als attraktiven Standort sieht. Diese Investitionen wollen wir mit unserem gemeinsamen Vorstoß fördern.“

Bayern und Baden-Württemberg fordern, das jährliche Ausschreibungsvolumen für Windenergie an Land von 2027 bis 2032 auf jeweils 15.000 Megawatt zu verstetigen. Zusätzlich soll zum 1. April 2027 eine Windsonderausschreibung mit 5.000 Megawatt stattfinden. Damit sollen genehmigte und weit fortgeschrittene Projekte schneller eine Realisierungsperspektive erhalten.

Darüber hinaus setzen sich beide Länder für eine Weiterentwicklung des Referenzertragsmodells ein. Die Korrekturfaktoren für windschwächere Standorte sollen angehoben werden: auf 1,80 bei 50 Prozent Standortgüte und auf 1,54 bei 60 Prozent Standortgüte. Ergänzend fordern Bayern und Baden-Württemberg ein gesondertes Ausschreibungssegment für die Südregion im Umfang von mindestens 20 Prozent des jeweiligen Ausschreibungsvolumens. Ziel sind faire Wettbewerbsbedingungen und ein regional ausgewogener Windenergieausbau.

Hintergrund

Die Plattform Erneuerbare Energien Baden-Württemberg (PEE BW) und der Landesverband Erneuerbare Energien Bayern (LEE Bayern) haben aktuell ein Rechtsgutachten veröffentlicht, dass die europarechtliche Zulässigkeit einer Südquote bei EEG-Ausschreibungen für Mindestvergütungen bejaht.

Quelle:

Gemeinsame Pressemitteilung des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg und des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie