Wir haben die wichtigsten Fragen und Antworten zum Einarbeitungsjahr in der Umweltverwaltung Baden-Württemberg für Sie zusammengestellt.
Es genügt eine allgemeine Anrede.
Bitte reichen Sie die üblichen Bewerbungsunterlagen ein. Achten Sie insbesondere darauf, die Nachweise für das Vorliegen der Voraussetzungen für die Laufbahn im höheren Dienst vorzulegen (Abiturzeugnis, Bachelor- und Masterzeugnis).
Das Zeugnis des Master-Abschlusses muss spätestens drei Monate vor Dienstbeginn vorliegen. Es ist nicht möglich, die Master-Arbeit begleitend zum Einarbeitungsjahr anzufertigen.
- Die Voraussetzungen, die Sie erfüllen müssen, sind in der Stellenausschreibung benannt. Die Auswahl erfolgt gemäß Artikel 33 Absatz 2 Grundgesetz nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung.
Für die Laufbahn des höheren Dienstes sind folgende Abschlüsse erforderlich:
- Abschlüsse einer Universität oder in gleichgestellten Studiengängen: Diplom, Magister, Staatsprüfung oder Master.
- Abschlüsse einer Fachhochschule, Dualen Hochschule, einer Hochschule für angewandte Wissenschaften oder einer entsprechenden Bildungseinrichtung: Der Abschluss eines akkreditierten Master-Studiengangs. Der Nachweis der Akkreditierung ist von Ihnen zu führen.
Die Bildungsvoraussetzungen sind in Paragraf 15 Landesbeamtengesetz Baden-Württemberg geregelt.
Grundsätzlich ist auch eine Beschäftigung in Teilzeit möglich. Dabei muss jedoch eine Beschäftigung im Umfang von mindestens 60 Prozent einer Vollzeitstelle vorliegen, weil ansonsten die Kursziele zeitlich nicht erreicht werden können.
Während des Einarbeitungsjahres werden Sie bei verschiedenen Behörden eingearbeitet. Dabei handelt es sich um die vier Regierungspräsidien Stuttgart, Karlsruhe, Tübingen und Freiburg sowie die hierfür ausgewählten Einarbeitungs-Landratsämter Göppingen, Esslingen, Böblingen, Heilbronn, Ludwigsburg, Ostalbkreis, Rems-Murr-Kreis und Rhein-Neckar-Kreis, Karlsruhe, Rastatt und Enzkreis (nur für Gewerbeaufsicht), Bodenseekreis, Ravensburg und Zollernalbkreis sowie der Ortenaukreis.
Bei der Zielbehörde handelt es sich um diejenige Dienststelle, bei der Sie nach Ihrem Einarbeitungsjahr Ihren ersten Dienstposten in der Umwelt- und Naturschutzverwaltung des Landes Baden-Württemberg antreten werden. Es kommen grundsätzlich alle 35 Landratsämter und die vier Regierungspräsidien in Baden-Württemberg in Betracht.
Welcher Zielbehörde wir Sie konkret zuteilen, hängt vom jeweiligen Personalbedarf ab. Bitte seien Sie sich im Vorfeld bewusst, dass eine flexible Verwendung in ganz Baden-Württemberg erwartet und zur Grundlage des vorliegenden Besetzungsverfahrens gemacht wird. Gleichwohl versuchen wir, Ihre örtlichen Verwendungswünsche bei der Zuweisung zu berücksichtigen. Dies kann jedoch nicht in allen Fällen sichergestellt werden.
Sobald Ihre Zielbehörde feststeht, teilen wir Ihnen diese frühestmöglich mit. Wir weisen aber darauf hin, dass dies vom konkreten Personalbedarf abhängt, der in der Regel erst im Laufe des Einarbeitungsjahres abschließend feststeht. Es ist deshalb möglich, dass Sie bei Ihrer Einstellung und in der ersten Zeit des Einarbeitungsjahres noch nicht wissen, wo Ihre spätere Zielbehörde liegt. Ungeachtet dessen erhalten Sie von Anfang an einen unbefristeten Arbeitsvertrag.
Der Starttermin des Einarbeitungskurses zum 1. April beziehungsweise zum 1. Oktober ist fix. Die Einarbeitungsphase startet mit einer Einführungswoche und beinhaltet im weiteren Verlauf neben der Praxisphase Lehrgänge, bei denen es sich um dienstliche Pflichtveranstaltungen handelt. Deshalb müssen Sie zum 1. April beziehungsweise 1. Oktober Ihren Dienst antreten können.
Sofern Sie durch eine außerplanmäßige Ausschreibung eingestellt werden, werden Sie zunächst in der konkreten Behörde der Stellenausschreibung (also ihrer Zielbehörde) eingesetzt. Eine Eingliederung in einen der zeitlich folgenden Einarbeitungskurse (Starttermin 1. April beziehungsweise 1. Oktober) soll spätestens zum übernächsten Starttermin seit der Einstellung erfolgen.
Siehe Erläuterungen zum Einarbeitungsjahr.
Nein, Sie müssen keine Prüfung ablegen.
In manchen Landratsämtern übernehmen bereits Dienstanfängerinnen und Dienstanfänger des Höheren Landesdienstes aufgrund der dortigen Organisationsstrukturen die Verantwortung eines Sachgebiets und der hierzu gehörenden Kolleginnen und Kollegen des Landkreises im mittleren und gehobenen Dienst. In diesen Fällen wird Ihnen von Anfang an sowohl die fachliche als auch die personelle Führung für Ihr Sachgebiet übertragen.
Das Einarbeitungsjahr dient der Personalgewinnung für die Umwelt- und Naturschutzverwaltung. Mit der Ausschreibung der Einarbeitungskonzeption möchten wir neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (mit und ohne Berufserfahrung) gewinnen. Die Ausschreibung richtet sich daher ausschließlich an Personen, die nicht beim Land beschäftigt sind oder die befristet beim Land angestellt sind.
Von der Personalgewinnung ist die Personalentwicklung zu unterscheiden: Bereits unbefristet Beschäftigte oder Verbeamtete, die wechseln oder sich qualifizieren möchten, müssen für ihre weitere Personalentwicklung das Gespräch mit ihrer personalführenden Stelle suchen. Sie können sich nicht auf die Ausschreibung für das Einarbeitungsjahr bewerben. Hinweis: Die Ausschreibung für das Einarbeitungsjahr ist zu unterscheiden von weiteren Ausschreibungen des Umweltministeriums oder der Regierungspräsidien für Funktionsstellen oder Dienstposten mit besonderen Anforderungsprofilen bei den Landratsämtern oder Regierungspräsidien. Bereits unbefristet Beschäftigte oder Verbeamtete können sich selbstverständlich auf diese Ausschreibungen bewerben, wenn sie das dort geforderte Anforderungsprofil erfüllen.
Für die Einstellung im Einarbeitungsjahr stehen grundsätzlich nur Stellen im Arbeitnehmerverhältnis nach Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) zur Verfügung. Die Übernahme von Beamtinnen und Beamten des höheren Dienstes anderer Bundesländer oder des Bundes ist möglich, wenn eine entsprechende Planstelle verfügbar ist. Hierüber wird im Einzelfall entschieden. In diesem Zusammenhang wird auch erörtert, ob und inwiefern das Einarbeitungsjahr beziehungsweise einzelne Schulungs- und Praxiselemente verkürzt werden können.
Die Erfahrungsstufen einer Tätigkeit im gehobenen Dienst können für die Einstufung im höheren Dienst nicht berücksichtigt werden. Sie werden in der Entgeltgruppe 13 Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) der Stufe 1 zugeordnet, sofern Sie nicht weitere dem höheren Dienst entsprechende Tätigkeiten nach Ihrem wissenschaftlichen Hochschulabschluss aufweisen können. Der wissenschaftliche Hochschulabschluss (Diplom einer Universität oder Master) ist Voraussetzung für den höheren Dienst.
Die Ausschreibungen werden regelmäßig circa halbjährlich wiederholt. Starttermin der Einarbeitungskurse ist jeweils der 1. April beziehungsweise der 1. Oktober eines Jahres.