Klimaschutz-Plus

Hinweise zur Antragstellung

Info-Point mit blauem Himmel im Hintergrund

: Hinweis

Das Förderprogramm Klimaschutz-Plus wird fortgeführt. Anträge sind ab 1. Dezember 2022 weiterhin möglich. Die aktuellen Antragsformulare können verwendet werden. Inhaltliche Änderungen erfolgen nicht.

Der vorläufige Antragsstopp für den Fördertatbestand der klimaneutralen Kommunalverwaltung (Nummer 2.2.2.13 Verwaltungsvorschrift Klimaschutz-Plus) bleibt bestehen.

  1. Machen Sie sich bitte zuerst mit den Förderbedingungen vertraut, bevor Sie eine Entscheidung darüber treffen, für welche Maßnahme/Maßnahmen Sie einen Förderantrag stellen wollen.
  2. Im zweiten Schritt können die jeweils zutreffenden Antragsformulare/Anlagen heruntergeladen und – gegebenenfalls nach Beratung mit Ihrem Fachplaner oder anderen – ausgefüllt werden. Bitte füllen Sie im CO2-Minderungsprogramm dabei in jedem Fall das erste Blatt („Basisangaben”) aus; weitere Blätter je nach geplanten Maßnahmen. Weitere Unterlagen benötigen wir nicht. Dies gilt insbesondere für Angebote, Kostenschätzungen und ähnliches.
  3. Die vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antragsunterlagen sind in einfacher Ausfertigung – bei den jeweils in den Anträgen genannten Adressaten – auf dem Postweg einzureichen. Dazu kann das teilweise vorbereitete Adressfenster (gegebenenfalls letzte Seite der Antragsformulare) genutzt werden. Sie erleichtern die weitere Bearbeitung, wenn Sie die Formulare nicht tackern!

Bitte beachten Sie: Nur vollständig ausgefüllte Anträge können bearbeitet werden! Unvollständige Angaben führen zwingend zu Rückfragen und damit zu Verzögerungen bei der Antragsbearbeitung.

Antragsfristen

Anträge können bis zum Ablauf des 30. November 2022 bei der L-Bank gestellt werden. Der Eingangsstempel bei der L-Bank ist maßgeblich.

Sind die Mittel früher ausgeschöpft, gibt dies das Umweltministerium bekannt.