: Aktuelle Hinweise
Das Förderprogramm Klimaschutz-Plus wird fortgeführt. Anträge sind ab 1. Dezember 2022 weiterhin möglich. Die aktuellen Antragsformulare können verwendet werden. Inhaltliche Änderungen erfolgen nicht.
Der vorläufige Antragsstopp für den Fördertatbestand der klimaneutralen Kommunalverwaltung (Nummer 2.2.2.13 Verwaltungsvorschrift Klimaschutz-Plus) bleibt bestehen.
Hier finden Sie die Antragsformulare zum CO2-Minderungsprogramm, zum Struktur-, Qualifizierungs- und Informationsprogramm und zur nachhaltigen, energieeffizienten Sanierung. Antragsberechtigt sind Kommunen, kommunale Stiftung des öffentlichen Rechts, kommunale Unternehmen, kirchliche Organisationen sowie kleine und mittlere Unternehmen. Zudem werden eingetragene, gemeinnützige Vereine sowie Träger von Krankenhäusern und Heimen angesprochen.