Rechtliches

Rechtsgrundlagen und Rechtsquellen

In Baden-Württemberg ist die Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen im Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz verankert. Die gesetzlichen Grundlage der Pflicht, die zugehörige Verordnung und weitere Rechtsquellen finden Sie hier.

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Mit dem Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg vom 15. Oktober 2020 (außer Kraft) wurde die Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen zur Stromerzeugung beim Neubau von Nichtwohngebäuden und offenen Parkplätzen erstmals eingeführt. Inzwischen ist die Pflicht in Paragraf 23 des Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetzes Baden-Württemberg (KlimaG BW) festgelegt und erweitert worden. Die Photovoltaikpflicht gilt jetzt für Bauherrinnen und Bauherren beim Neubau eines Wohn- oder Nichtwohngebäudes und bei der grundlegenden Dachsanierung eines Bestandsgebäudes. Außerdem greift sie beim Neubau eines offenen Parkplatzes mit mehr als 35 Stellplätzen.

In Paragraf 23 Absatz 8 des Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetzes Baden-Württemberg wurde das Umweltministerium Baden-Württemberg durch den Landesgesetzgeber dazu ermächtigt, im Einvernehmen mit den betroffenen Ressorts durch Rechtsverordnung nähere Regelungen zur Photovoltaikpflicht zu treffen. Mit der Photovoltaik-Pflicht-Verordnung wurde diese Ermächtigungsgrundlage angewendet, um ergänzende Bestimmungen zu den in Paragraf 23 des Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetzes Baden-Württemberg getroffenen Regelungen vorzunehmen und eine einheitliche Rechtsanwendungspraxis zu gewährleisten.

Als zentrales Element der Photovoltaik-Pflicht-Verordnung werden Mindestvoraussetzungen definiert, unter denen Dach- und Stellplatzflächen zur Solarnutzung geeignet sind. Darüber hinaus wird festgelegt, in welchen Fällen Dach- und Stellplatzflächen für eine Solarnutzung grundsätzlich ungeeignet sind. Und in welchem Umfang Dach- und Stellplatzflächen mit Photovoltaikanlagen belegt werden müssen, um die Pflichten nach Paragraf 23 Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetzes Baden-Württemberg zu erfüllen. Ebenso wird definiert, wann aufgrund wirtschaftlicher Unzumutbarkeit ein Antrag auf Befreiung von der Photovoltaikpflicht gestellt werden kann. Zudem enthält die Verordnung nähere Bestimmungen für den Verwaltungsvollzug mit Blick auf die Nachweisführung.

Ein vertieftes Verständnis der Regelungen ermöglichen die weiteren Rechtsquellen, wie die Begründung der Photovoltaik-Pflicht-Verordnung und das Fach- und Rechtsgutachten zur Photovoltaikpflicht in Baden-Württemberg.