Gebäudeenergiegesetz (GEG)

GEG bei Hagel- und Unwetterschäden

Informationen zu den Anforderungen nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) bei der Erneuerung von Dächern, Fassaden und Fenstern nach Hagel- und anderen Unwetterschäden.

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Hausfassade mit Hagelschaden

Bei der Reparatur von beschädigten Dächern, Fassaden und Fenstern nach Hagel- oder anderen Unwetterschäden stellt sich vermehrt die Frage, ob und wie die gesetzlichen Vorschriften zur Gebäudeenergieeffizienz gelten. Aufgrund der Unsicherheit bei vielen Betroffenen und beteiligten Betrieben informiert das Umweltministerium nachfolgend über die wichtigsten Anforderungen an die energetische Beschaffenheit von Außenbauteilen nach dem Gebäudeenergiegesetz.

Vorrang hat zunächst, die beschädigten Gebäudeteile wieder abzudichten. Allgemein gilt: Bei diesen Notreparaturen zur Vermeidung weiterer Folgeschäden sind zunächst keine Anforderungen zu beachten. Erst bei einer umfassenden Erneuerung des Daches können im Einzelfall weitergehende Pflichten bestehen, weshalb es nur in wenigen Fällen überhaupt zu Verstößen kommen kann. In den nachfolgenden Informationen wird umfassender ausgeführt, ob und in welchem Umfang überhaupt Pflichten zum Tragen kommen.

Chancen

Ein Unwetter bringt für die betroffenen Hauseigentümer unerwartete Belastungen, die nicht immer einfach zu bewältigen sind. Zusätzliche Anforderungen durch das Gebäudeenergiegesetz erhöhen die Gesamtkosten, die nur zum Teil durch die Versicherungen übernommen werden. Eine gründliche Prüfung der Verträge zusammen mit der Versicherung ist auf jeden Fall empfehlenswert.

Auch oder gerade im Zuge der Reparatur von Hagel- oder anderen Unwetterschäden kann die Dämmung eines Bauteils als Chance gesehen werden, das Gebäude aufzuwerten. Wenn zum Beispiel die Dachdeckung samt Unterkonstruktion erneuert werden muss, ist die Dämmung des Daches kostengünstig auszuführen. Vom Eigentümer sind dann lediglich die Mehrkosten für den Dämmstoff und die eventuell notwendige luftdicht anzuschließende Dampfbremse und deren Einbau in die ohnehin bereits offenliegenden Sparrenzwischenräume zu bezahlen, während einen großen Teil der Gesamtkosten die Gebäudeversicherung übernimmt. Eine spätere Dämmung des Daches würde dagegen ein Vielfaches kosten.

Außerdem darf nicht vergessen werden: eine energetische Sanierung kostet nicht nur, sondern bietet auch erhebliches Potential. Das Ergebnis ist ein für die nächsten Jahrzehnte saniertes Dach, zukunftstauglich und Heizenergie sparend - was langfristig wiederum dem eigenen Geldbeutel und dem Klima zugutekommt.

Übrigens: Unabhängige Beratung bei der energetischen Sanierung bieten auch die regionalen Energieagenturen, die Initiative Zukunft Altbau mit seinem kostenfreien Beratungstelefon (08000 123333) sowie die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.

Im Einzelfall entscheidet die zuständige untere Baurechtsbehörde über die erforderlichen Maßnahmen. Sie finden die für Sie zuständige untere Baurechtsbehörde im Serviceportal Baden-Württemberg.

Weitere allgemeine Informationen zu den Anforderungen des Gebäudeenergiegesetz sind nachfolgend zusammengestellt.