In einer Regulatorischen Innovationszone (RIZ) sollen punktuell neue Regelungsmechanismen eingesetzt und neue Rahmenbedingungen mit den verschiedenen beteiligten Akteuren (Betreibern dezentraler Flexibilitäten, Netzbetreibern, Regulierungsbehörden etc.) in der Praxis getestet und weiterentwickelt werden. Hierzu haben das Öko-Institut Freiburg und das Wissenschaftliche Institut für Infrastruktur und Kommunikationsdienste Bad Honeff (WIK) im Auftrag des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft das Diskussionspapier „Konzept für das Instrument der Regulatorischen Innovationszone“ entwickelt.
Da das Diskussionspapier keine rechtliche Einordnung der RIZ beinhaltet, wurde dieses von der Kanzlei Becker Büttner Held (BBH) im Auftrag des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft nun noch rechtlich geprüft. Gegenstand des Rechtsgutachtens war damit die Frage, ob regulatorische Innovationen in einer Art Praxislabor unter dem geltenden Rechtsrahmen getestet werden können. Auch die im Diskussionspapier genannten Projektideen/-beispiele wurden geprüft.
Eine der Kernaussagen des Gutachtens ist, dass eine RIZ, in der mögliche Abweichungen von den aktuell geltenden regulatorischen Vorgaben in der Praxis getestet werden, im gegenwärtigen Rechtsrahmen nicht möglich ist. Zulässig wäre eine RIZ aber nach Anpassung des Rechtsrahmens. Ermächtigungsgrundlagen in Form einer einzelfallbezogenen Regelung – im Sinne einer fachlichen Begrenzung und einer regionalen und zeitlichen Beschränkung – könnten die Möglichkeit für eine RIZ einräumen.
Ein interessanter Befund des Gutachtens ist, dass einige der diskutierten „Innovationen“ (Projektideen) auch schon unter dem gegenwärtigen Rechtsrahmen rechtlich zulässig wären. Indes bestehen derzeit keine ökonomischen Anreize, derartige Maßnahmen zu erproben.