Förderprogramm

Parkplatzüberdachung mit Photovoltaik

Solar-Carport mit Ladeinfrastruktur in Rheinfelden der Fa. Energiedienst AG, Förderprojekt INPUT

: Hinweis

Das Programm „Parkplatzüberdachung mit Photovoltaik“ startete im März 2023, Anträge konnten bis Ende Mai 2023 eingereicht werden. Bislang wurden 25 Projekte zur Überdachung von bestehenden Parkplätzen bewilligt. Zudem werden zwei Konzeptentwicklungen für den Ausbau von Parkplatzüberdachung mit Photovoltaik in der Region Neckar-Alb und dem Landkreis Konstanz gefördert.

Bis 2040 will Baden-Württemberg Klimaneutralität erreichen – das ist im Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg (KlimaG BW)  festgelegt. Um dieses ehrgeizige Klimaziel zu erreichen, ist ein erheblicher Ausbau der erneuerbaren Energien, insbesondere auch der Photovoltaik, erforderlich. Bei der Ausweisung von Flächen für den Ausbau der Freiflächen-Photovoltaik stehen oft andere Belange, zum Beispiel die landwirtschaftliche Produktion oder naturschutzfachliche Gegebenheiten, dem Vorhaben gegenüber. Vor diesem Hintergrund soll  das Potenzial, Photovoltaikanlagen auf konfliktarmen Flächen zu installieren, ausgeschöpft und gezielt gefördert werden.

Ziel und Inhalte des Förderprogramms

Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft unterstützt mit dem Förderprogramm „Parkplatzüberdachung mit Photovoltaik“ eine effiziente Nutzung bereits versiegelter Parkplatzflächen.

Das Förderprogramm gliedert sich in zwei Teilaspekte:

  • Mit dem Baustein A werden Investitionen in Photovoltaik-Überdachungen von bestehenden Parkplätzen ab einer Größe von 35 Stellplätzen in Verbindung mit einer neu zu errichtenden, an das Verteilnetz angeschlossenen Photovoltaikanlage, gefördert. Die Förderhöhe ist abhängig von der Dimensionierung (installierten Leistung) der Photovoltaikanlage und beträgt für PKW-Stellplätze bis zu 200.000 Euro.
  • Mit dem Baustein B wird die Erstellung von regionalen und vernetzenden Konzepten im Themenfeld Parkplatzüberdachung mit Photovoltaik gefördert. Hierfür stehen jeweils Fördergelder in Höhe von bis zu 100.000 Euro zur Verfügung.

Eine Kombination der Förderbausteine A und B ist ausgeschlossen.

Die geförderten Vorhaben sind bis Samstag, 30. November 2024, abzuschließen.

Das Förderprogramm richtet sich an Unternehmen, rechtsfähige Personengesellschaften sowie juristische Personen des privaten Rechts, Kommunen, Gemeindeverbände, Zweckverbände, sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen.

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