Förderprogramm

Klimaschutz-Plus für Kommunen: Teil 2 – Strategische Maßnahmen

Mit dem Förderprogramm Klimaschutz-Plus für Kommunen – Teil 2 – Strategische Maßnahmen unterstützt das Land die Kommunen auf dem Weg zu einer netto-treibhausgasneutralen Kommunalverwaltung und beim Klimaschutz in der Gesamtkommune.

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Geschäftsmann erklärt einer Kollegin etwas am Computer

Die kommunale Ebene spielt eine zentrale Rolle beim Erreichen der Klimaziele nach dem Klimagesetz Baden-Württemberg (KlimaG BW).

Nach Paragraf 5 Absatz 2 KlimaG BW unterstützt das Land die Gemeinden und Gemeindeverbände dabei, diese Vorbildrolle wahrzunehmen – sowohl beim Klimaschutz als auch bei der Klimawandelanpassung. Näheres dazu regelt der Klimapakt, eine Vereinbarung zwischen dem Land und den kommunalen Landesverbänden.

Gemäß Paragraf 12 KlimaG BW unterstützt das Land die Gemeinden und Gemeindeverbände dabei, bis zum Jahr 2040 netto-treibhausgasneutrale Kommunalverwaltungen zu erreichen.

Ziel und Inhalte des Förderprogramms

Seit Juli 2025 besteht bereits das Förderprogramm Klimaschutz-Plus für Kommunen – Teil 1 – Gebäudesanierung. Städte, Gemeinden, Stadt- und Landkreise werden dabei unterstützt, ihre kommunalen Gebäude energetisch zu sanieren.

Das Förderprogramm Klimaschutz-Plus für Kommunen – Teil 2 – Strategische Maßnahmen für die netto-treibhausgasneutrale Kommunalverwaltung und Klimaschutz in der Gesamtkommune – ergänzt nun diese Investitionsförderung um strategische und nichtinvestive Maßnahmen.

Das Programm wurde überarbeitet, so dass Kommunen Fördermittel leichter beantragen, erhalten und abrechnen können. Ein einfaches Antragsverfahren und ein vereinfachter Verwendungsnachweis machen es Kommunen leichter, Fördermittel zu erhalten und sich stärker auf die Umsetzung zu konzentrieren.

Was wird gefördert?

Klimaschutz-Plus Teil 2 bietet ein umfassendes Angebot zur Förderung von Beratung und strategischen Maßnahmen. Insgesamt umfasst das Programm sieben Fördertatbestände:

Wer wird gefördert?

Gefördert werden Kommunen des Landes Baden-Württemberg, also Städte, Gemeinden, Stadt- und Landkreise.

Antragstellung, Antragsfrist und Antragsformulare

Anträge im Förderprogramm können bei der Landeskreditbank Baden-Württemberg – Förderbank (L-Bank) gestellt werden. Auf der Internetseite der L-Bank finden Sie den Formularassistenten.

  • Antragsstart: Sonntag, 1. Februar 2026
  • Einreichfrist: Donnerstag, 31. Dezember 2026

Hinweis: Wenn die Fördermittel vorzeitig ausgeschöpft sind, kann das Förderprogramm oder können einzelne Teile vorzeitig geschlossen werden. Das Umweltministerium informiert in diesem Fall auf dieser Seite.

Den Link zum Formularassistenten der L-Bank für Klimaschutz-Plus: Teil 1 – Gebäudesanierung finden Sie hier: Antragsstellung, Antragsfrist, Antragsformulare

Die L-Bank ist zuständig für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung und für die Prüfung der Verwendungsnachweise.

Weitere Informationen

Internetseite der L-Bank: Klimaschutz-Plus für Kommunen – Teil 2

Technische Fragen beantwortet die KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg GmbH (KEA-BW): E-Mail schreiben

Für weitere Fragen zum Förderprogramm steht Ihnen das Umweltministerium gerne zur Verfügung.

Referat Klimawandelanpassung, Kommunale Klimaschutz
Gabriele Bauer
0711 126-2700
E-Mail schreiben

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Das Programm Klimaschutz-Plus für Kommunen – Teil 1 – Gebäudesanierung, ist zum 21. Juli 2025 in Kraft getreten. Es unterstützt die Kommunen bei den notwendigen Investitionen für die Sanierung kommunaler Gebäude.