Die kommunale Ebene spielt eine zentrale Rolle beim Erreichen der Klimaziele nach dem Klimagesetz Baden-Württemberg (KlimaG BW).
Nach Paragraf 5 Absatz 2 KlimaG BW unterstützt das Land die Gemeinden und Gemeindeverbände dabei, diese Vorbildrolle wahrzunehmen – sowohl beim Klimaschutz als auch bei der Klimawandelanpassung. Näheres dazu regelt der Klimapakt, eine Vereinbarung zwischen dem Land und den kommunalen Landesverbänden.
Gemäß Paragraf 12 KlimaG BW unterstützt das Land die Gemeinden und Gemeindeverbände dabei, bis zum Jahr 2040 netto-treibhausgasneutrale Kommunalverwaltungen zu erreichen.
Ziel und Inhalte des Förderprogramms
Seit Juli 2025 besteht bereits das Förderprogramm Klimaschutz-Plus für Kommunen – Teil 1 – Gebäudesanierung. Städte, Gemeinden, Stadt- und Landkreise werden dabei unterstützt, ihre kommunalen Gebäude energetisch zu sanieren.
Das Förderprogramm Klimaschutz-Plus für Kommunen – Teil 2 – Strategische Maßnahmen für die netto-treibhausgasneutrale Kommunalverwaltung und Klimaschutz in der Gesamtkommune – ergänzt nun diese Investitionsförderung um strategische und nichtinvestive Maßnahmen.
Das Programm wurde überarbeitet, so dass Kommunen Fördermittel leichter beantragen, erhalten und abrechnen können. Ein einfaches Antragsverfahren und ein vereinfachter Verwendungsnachweis machen es Kommunen leichter, Fördermittel zu erhalten und sich stärker auf die Umsetzung zu konzentrieren.
Was wird gefördert?
Klimaschutz-Plus Teil 2 bietet ein umfassendes Angebot zur Förderung von Beratung und strategischen Maßnahmen. Insgesamt umfasst das Programm sieben Fördertatbestände:
(Nummer 2.1 VwV Klimaschutz-Plus Teil 2)
Die Förderung soll Kommunen bei der Bilanzierung von Treibhausgasemissionen auf der Gemarkung der Kommune unterstützen. Gefördert wird die Beratung zur Erstellung und Fortschreibung einer kommunalen Energie- und Treibhausgasbilanz mithilfe von EDV-Instrumenten wie zum Beispiel BICO2BW.
Der Fördersatz für Beratungsleistungen beträgt 75 Prozent des Tagessatzes, maximal 750 Euro pro Tag. Gefördert werden mindestens zwei und höchstens sechs Arbeitstage.
(Nummer 2.2 VwV Klimaschutz-Plus Teil 2)
Die Förderung soll Kommunen dabei unterstützten, ihren Gebäudebestand zu erfassen und zu bewerten. So können Kommunen den energetischen Zustand ihrer kommunalen Gebäude systematisch und standardisiert erfassen und daraus notwendige Sanierungsmaßnahmen ableiten.
Die Kommunen müssen Steckbriefe für mindestens zehn kommunale Gebäude (mit einer Nutzfläche von jeweils mehr als 250 Quadratmeter) erstellen. Insgesamt sollen für mindestens 60 Prozent des kommunalen Gebäudebestandes ein Gebäudesteckbrief vorliegen.
Pro kommunalem Gebäude wird eine Förderung von 300 Euro gewährt.
Die Fördersumme beträgt mindestens 3.000 Euro und maximal 50.000 Euro je Antrag.
(Nummer 2.3 VwV Klimaschutz-Plus Teil 2)
Die Förderung soll Kommunen bei der erstmaligen Einführung und dem erstmaligen Betrieb eines kommunalen Energiemanagements (KEM) unterstützen. Damit können Kommunen die Energieverbräuche ihrer kommunalen Liegenschaften einschließlich der Straßenbeleuchtung systematisch erfassen, analysieren und nachhaltig reduzieren.
Zuwendungsfähig ist die herstellerneutrale, anbieterneutrale, produktneutrale und vertriebsneutrale Beratung.
Der Fördersatz für Beratungsleistungen beträgt 75 Prozent des Tagessatzes, maximal 750 Euro pro Tag. Gefördert werden mindestens sieben und höchstens 30 Arbeitstage.
Für ein ergänzendes Audit kann eine Förderung von 1.000 Euro gewährt werden.
(Nummer 2.4 VwV Klimaschutz-Plus Teil 2)
Die Förderung soll Kommunen bei der erstmaligen Einführung und dem erstmaligen Betrieb eines Prozessmanagementsystems unterstützen. Ziel ist eine netto-treibhausgasneutrale Kommunalverwaltung bis zum Jahr 2040.
Zuwendungsfähig ist die herstellerneutrale, anbieterneutrale, produktneutrale und vertriebsneutrale Beratung.
Der Fördersatz für Beratungsleistungen beträgt 75 Prozent des Tagessatzes, maximal 750 Euro pro Tag. Gefördert werden mindestens sieben und höchstens 30 Arbeitstage.
Für ein ergänzendes Audit kann eine Förderung von 2.000 Euro gewährt werden.
(Nummer 2.5 VwV Klimaschutz-Plus Teil 2)
Die Förderung soll Kommunen dabei unterstützen, kommunalen Klimaschutz mithilfe eines Qualitätsmanagementverfahrens systematisch einzuführen und zu betreiben.
Zuwendungsfähig sind Beratungsleistungen zur Unterstützung der Kommunen bei der Nutzung von einschlägigen Qualitätsmanagementverfahren.
Der Fördersatz für Beratungsleistungen beträgt 75 Prozent des Tagessatzes, maximal 750 Euro pro Tag. Gefördert werden – je nach Betrachtungstiefe und Umfang des Qualitätsmanagementverfahrens – mindestens sieben und höchstens 16 Arbeitstage.
Für ein ergänzendes Audit kann eine Förderung von bis zu 3.000 Euro gewährt werden.
(Nummer 2.6 VwV Klimaschutz-Plus Teil 2)
Die Förderung soll Kommunen bei der Entwicklung und Anbahnung von Projekten zur energetischen Sanierung von kommunalen Gebäuden, zur Nutzung von Abwärme oder Umweltwärme, zur Nutzung von Contracting für kommunale Gebäude unterstützten.
Zuwendungsfähig sind Beratungsleistungen.
Der Fördersatz beträgt 75 Prozent des Tagessatzes, maximal 750 Euro pro Tag. Der maximale Zuschuss beträgt 50.000 Euro.
(Nummer 2.7 VwV Klimaschutz-Plus Teil 2)
Die Förderung soll Kommunen bei ihrer Klimakommunikation mit der Bürgerschaft unterstützen, um die Umsetzung von Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen auf kommunaler Ebene zu verbessern und zu stärken.
Gefördert werden das Erstellen eines neuen Kommunikationskonzepts und/oder die Vorbereitung und Durchführung von Maßnahmen zur Klimakommunikation.
Zuwendungsfähig sind Sachausgaben und externe Dienstleistungen.
Die Zuwendung beträgt jeweils mindestens 2.000 Euro und höchstens 5.000 Euro.
Wer wird gefördert?
Gefördert werden Kommunen des Landes Baden-Württemberg, also Städte, Gemeinden, Stadt- und Landkreise.
Antragstellung, Antragsfrist und Antragsformulare
Anträge im Förderprogramm können bei der Landeskreditbank Baden-Württemberg – Förderbank (L-Bank) gestellt werden. Auf der Internetseite der L-Bank finden Sie den Formularassistenten.
- Antragsstart: Sonntag, 1. Februar 2026
- Einreichfrist: Donnerstag, 31. Dezember 2026
Hinweis: Wenn die Fördermittel vorzeitig ausgeschöpft sind, kann das Förderprogramm oder können einzelne Teile vorzeitig geschlossen werden. Das Umweltministerium informiert in diesem Fall auf dieser Seite.
Den Link zum Formularassistenten der L-Bank für Klimaschutz-Plus: Teil 1 – Gebäudesanierung finden Sie hier: Antragsstellung, Antragsfrist, Antragsformulare
Die L-Bank ist zuständig für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung und für die Prüfung der Verwendungsnachweise.
Weitere Informationen
Internetseite der L-Bank: Klimaschutz-Plus für Kommunen – Teil 2
Technische Fragen beantwortet die KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg GmbH (KEA-BW): E-Mail schreiben
Für weitere Fragen zum Förderprogramm steht Ihnen das Umweltministerium gerne zur Verfügung.
Referat Klimawandelanpassung, Kommunale Klimaschutz
Gabriele Bauer
0711 126-2700
E-Mail schreiben
