Förderprogramm

Klimaschutz-Plus für Kommunen: Teil 1 – Gebäudesanierung

Mit dem Förderprogramm Klimaschutz-Plus für Kommunen, Teil 1 – Gebäudesanierung, unterstützt das Land die Kommunen bei den notwendigen Investitionen für die Sanierung kommunaler Gebäude.

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Die kommunale Ebene spielt eine zentrale Rolle beim Erreichen der Klimaziele nach dem Klimaschutz- und Klimawandelanpasungsgesetz Baden-Württemberg (KlimaG BW). Städte, Gemeinden und Landkreise haben eine wichtige Vorbildfunktion im Klimaschutz und bei der Energieeffizienz. Im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung können sie die Rahmenbedingungen für die Reduzierung der Treibhausgasemissionen auf ihrer Gemarkung mitgestalten.

Nach Paragraf 5 Absatz 2 KlimaG BW unterstützt das Land die Gemeinden und Gemeindeverbände dabei, diese Vorbildrolle wahrzunehmen – sowohl beim Klimaschutz als auch bei der Klimawandelanpassung. Näheres dazu regelt der Klimapakt, eine Vereinbarung zwischen dem Land und den kommunalen Landesverbänden.

Gemäß Paragraf 12 KlimaG BW unterstützt das Land die Gemeinden und Gemeindeverbände bei dem Ziel, bis zum Jahr 2040 netto-treibhausgasneutrale Kommunalverwaltungen zu erreichen.

Dazu sind zwei Punkte entscheidend: die Reduzierung des Endenergieverbrauchs in kommunalen Liegenschaften und die Umstellung auf klimaneutrale Strom- und Wärmeversorgung durch entsprechende Sanierungen.

Ziel und Inhalte des Förderprogramms

Mit dem Förderprogramm Klimaschutz-Plus für Kommunen – Teil 1 Gebäudesanierung will das Land Städte, Gemeinden, Stadt- und Landkreise dabei unterstützen, ihre kommunalen Gebäude energetisch zu sanieren. Gefördert werden Maßnahmen an Gebäuden zur Ausübung nichtwirtschaftlicher Betätigungen, insbesondere Verwaltungs- und Schulgebäude. Das Programm wurde überarbeitet, so dass Kommunen jetzt einfacher Fördermittel beantragen, erhalten und abrechnen können.

Antragstellung, Antragsfrist und Antragsformulare

Anträge im Förderprogramm können bei der Landeskreditbank Baden-Württemberg – Förderbank (L-Bank) gestellt werden. Auf der Seite der L-Bank finden Sie den Formularassistenten.

  • Antragsstart: 21. Juli 2025
  • Einreichfrist: 31. Dezember 2026

Hinweis: Wenn die Fördermittel vorzeitig ausgeschöpft sind, kann das Förderprogramm oder einzelne Teile vorzeitig geschlossen werden. Das Umweltministerium informiert in diesem Fall auf dieser Internetseite.

Bitte beachten

Anträge für den BW-Bonus zur Bundesförderung für effiziente Gebäude sollen zwei Wochen nach Zugang des Zuwendungsbescheides des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bei der L-Bank gestellt werden. Frühester Einreichungszeitpunkt beim BAFA ist Montag, 30. Juni 2025.

Anträge für den Bonus für energieeffiziente Schulsanierung sollen zwei Wochen nach Zugang des Bewilligungsbescheides der oberen Schulaufsichtsbehörde gestellt werden.

Die L-Bank ist zuständig für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung und für die Prüfung der Verwendungsnachweise.

Weitere Informationen

Internetseite der L-Bank: Klimaschutz-Plus

Fragen zur Technik beantwortet Ihnen die KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg GmbH (KEA-BW). E-Mail schreiben

Für weitere Fragen zum Förderprogramm steht Ihnen das Umweltministerium gerne zur Verfügung.

Referat Klimawandelanpassung, Kommunaler Klimaschutz,
Gabriele Bauer
0711 126-2700 E-Mail schreiben