Die kommunale Ebene spielt eine zentrale Rolle beim Erreichen der Klimaziele nach dem Klimaschutz- und Klimawandelanpasungsgesetz Baden-Württemberg (KlimaG BW). Städte, Gemeinden und Landkreise haben eine wichtige Vorbildfunktion im Klimaschutz und bei der Energieeffizienz. Im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung können sie die Rahmenbedingungen für die Reduzierung der Treibhausgasemissionen auf ihrer Gemarkung mitgestalten.
Nach Paragraf 5 Absatz 2 KlimaG BW unterstützt das Land die Gemeinden und Gemeindeverbände dabei, diese Vorbildrolle wahrzunehmen – sowohl beim Klimaschutz als auch bei der Klimawandelanpassung. Näheres dazu regelt der Klimapakt, eine Vereinbarung zwischen dem Land und den kommunalen Landesverbänden.
Gemäß Paragraf 12 KlimaG BW unterstützt das Land die Gemeinden und Gemeindeverbände bei dem Ziel, bis zum Jahr 2040 netto-treibhausgasneutrale Kommunalverwaltungen zu erreichen.
Dazu sind zwei Punkte entscheidend: die Reduzierung des Endenergieverbrauchs in kommunalen Liegenschaften und die Umstellung auf klimaneutrale Strom- und Wärmeversorgung durch entsprechende Sanierungen.
Ziel und Inhalte des Förderprogramms
Mit dem Förderprogramm Klimaschutz-Plus für Kommunen – Teil 1 Gebäudesanierung will das Land Städte, Gemeinden, Stadt- und Landkreise dabei unterstützen, ihre kommunalen Gebäude energetisch zu sanieren. Gefördert werden Maßnahmen an Gebäuden zur Ausübung nichtwirtschaftlicher Betätigungen, insbesondere Verwaltungs- und Schulgebäude. Das Programm wurde überarbeitet, so dass Kommunen jetzt einfacher Fördermittel beantragen, erhalten und abrechnen können.
BW-Bonus zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BW Bonus zum BEG)
Für die Sanierung an der Gebäudehülle kommunaler Verwaltungsgebäude können Kommunen einen zusätzlichen Landeszuschuss (Bonus) zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) erhalten – den BW-Bonus zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BW Bonus zum BEG). (Nummer 2.1 VwV Klimaschutz-Plus Teil 1)
Die Bundesförderung für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle (gemäß Nummer 5.1 der Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)) beträgt aktuell 15 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Liegt ein individueller Sanierungsfahrplan vor, kann ein ergänzender Bonus nach BEG gewährt werden.
Zusätzlich kann das Land über Klimaschutz-Plus eine weitere Förderung mit 25 Prozent der förderfähigen Ausgaben gewähren. Die Förderung des Bundes kann so mehr als verdoppelt werden.
Voraussetzung für diese Förderung ist, dass ein rechtskräftiger Zuwendungsbescheid durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) vorliegt. Gewährt werden Förderungen ab 5.000 Euro (Bagatellgrenze).
Bonus für energieeffiziente Schulsanierung
Auch die Sanierung von Schulgebäuden kann durch das Land (gemäß 5. Abschnitt VwV SchulBau) zusätzlich gefördert werden – mit dem Bonus für energieeffiziente Schulsanierung, sofern dabei ein hohes energetisches Niveau erreicht wird. (Nummer 2.2 VwV Klimaschutz-Plus Teil 1).
Wird bei der Sanierung der Standard eines KfW-Effizienzgebäude 70 (gemäß Richtlinie zur Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG) erreicht, beträgt der Zuschuss fünf Prozent des im Bewilligungsbescheid nach der VwV SchulBau festgelegten zuwendungsfähigen Bauaufwands für Sanierungen. Der Höchstbetrag der Förderung ist auf 500.000 Euro begrenzt.
Bei einer Sanierung auf den Standard eines KfW-Effizienzgebäudes 55 gemäß der oben genannten Richtlinie beträgt der Zuschuss 15 Prozent des im Bewilligungsbescheid nach der VwV SchulBau festgelegten zuwendungsfähigen Bauaufwands für Sanierungen. In diesem Falle ist der Höchstbetrag der Förderung auf 1.500.000 Euro begrenzt.
Voraussetzung für diese Förderung ist ein rechtskräftiger Bewilligungsbescheid der örtlich zuständigen oberen Schulaufsichtsbehörde.
Beim BW-Bonus zum BEG werden Kommunen (Städte, Gemeinden, Stadt- und Landkreise) des Landes Baden-Württemberg gefördert als Eigentümer von kommunalen Verwaltungsgebäuden in Baden-Württemberg.
Beim Bonus für energieeffiziente Schulsanierung werden Gemeinden, Stadt- und Landkreise und Schulverbände als Träger öffentlicher Schulen gefördert.
Antragstellung, Antragsfrist und Antragsformulare
Anträge im Förderprogramm können bei der Landeskreditbank Baden-Württemberg – Förderbank (L-Bank) gestellt werden. Auf der Seite der L-Bank finden Sie den Formularassistenten.
- Antragsstart: 21. Juli 2025
- Einreichfrist: 31. Dezember 2026
Hinweis: Wenn die Fördermittel vorzeitig ausgeschöpft sind, kann das Förderprogramm oder einzelne Teile vorzeitig geschlossen werden. Das Umweltministerium informiert in diesem Fall auf dieser Internetseite.
Bitte beachten
Anträge für den BW-Bonus zur Bundesförderung für effiziente Gebäude sollen zwei Wochen nach Zugang des Zuwendungsbescheides des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bei der L-Bank gestellt werden. Frühester Einreichungszeitpunkt beim BAFA ist Montag, 30. Juni 2025.
Anträge für den Bonus für energieeffiziente Schulsanierung sollen zwei Wochen nach Zugang des Bewilligungsbescheides der oberen Schulaufsichtsbehörde gestellt werden.
Die L-Bank ist zuständig für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung und für die Prüfung der Verwendungsnachweise.
Weitere Informationen
Internetseite der L-Bank: Klimaschutz-Plus
Fragen zur Technik beantwortet Ihnen die KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg GmbH (KEA-BW). E-Mail schreiben
Für weitere Fragen zum Förderprogramm steht Ihnen das Umweltministerium gerne zur Verfügung.
Referat Klimawandelanpassung, Kommunaler Klimaschutz,
Gabriele Bauer
0711 126-2700 E-Mail schreiben