Förderung für kommunale Wärmeplanung

Förderprogramm für die freiwillige kommunale Wärmeplanung

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Plan eines Stadtgebiets, das farblich in unterschiedliche Bereiche eingeteilt wird

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Für das erfolgreiche Förderprogramm freiwillige kommunale Wärmeplanung konnten bereits über 240 Kommunen unterstützt werden. Das Umweltministerium kann weitere Mittel für eine 9. und 10. Fördertranche mobilisieren.

Das Förderprogramm ist ein großer Erfolg und hat bereits viele Kommunen dazu bewegt, die kommunale Wärmeplanung zu starten. Mit dem Förderprogramm konnten in bereits acht Fördertranchen über 240 Kommunen finanziell bei ihrer Wärmeplanung unterstützt werden.

Gemeinsam mit den 104 verpflichteten Stadtkreisen und großen Kreisstädten bekommt so bereits ein sehr großer Teil der Bürgerinnen und Bürger Orientierung hinsichtlich ihrer klimafreundlichen Heizungsoptionen. Das Umweltministerium konnte darüber hinaus weitere Fördermittel für die freiwillige Wärmeplanung mobilisieren.

Durch die Verpflichtung des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) des Bundes müssen künftig alle Kommunen – unabhängig von ihrer Einwohnerzahl – einen Wärmeplan erstellen. Daher können nach der Umsetzung des Wärmeplanungsgesetzes in Landesrecht Anfang 2025 bei der Novellierung des Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetzes Baden-Württemberg (KlimaG BW) keine freiwilligen Wärmepläne mehr über das Förderprogramm gefördert werden. Dann wird mit sogenannten Konnexitätszahlungen die Erstellung der Wärmepläne finanziert.

Energiewende – Wärmewende – Wärmeplanung

Keine Energiewende ohne Wärmewende. Und keine Wärmewende ohne Wärmeplanung. Denn die Transformation der Wärmeversorgung ist vieles gleichzeitig. Ein riesiges öffentliches Infrastrukturprojekt. Ein Gemeinschaftsprojekt aller Gebäudeeigentümerinnen und Gebäudeeigentümer in Baden-Württemberg. Ein Technologiewandel. Und ein Wirtschaftsmotor. Um das alles zu vereinen, ist eine Gesamtstrategie notwendig, die von den Kommunen im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung entwickelt wird.

Mit dem Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz wurden die großen Kreisstädte dazu verpflichtet, bis Ende des Jahres 2023 einen kommunalen Wärmeplan zu erstellen. Der Großteil der Wärmepläne wurde eingereicht. Unsere Regierungspräsidien stehen in Kontakt und unterstützen diejenigen Kommunen, bei der eine Abgabe noch aussteht.

Mit dem Förderprogramm „freiwillige kommunale Wärmeplanung in Landkreisen und Gemeinden“ möchte das Land kleinere Gemeinden motivieren und finanziell unterstützen, freiwillig einen solchen Wärmeplan zu erstellen. Denn auch für diese Gemeinden oder für eine Gruppe mehrerer Gemeinden ist ein solcher Wärmeplan sinnvoll, um strategisch die Herausforderung Wärmewende anzugehen.