Das EFRE-Förderprogramm für Investitionsmaßnahmen zur Ressourcenschonung und Erhöhung der Ressourceneffizienz in Unternehmen – InvestRE – richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen in Baden-Württemberg. Es fördert investive Maßnahmen zur Ressourcenschonung und Erhöhung der Ressourceneffizienz. Ziel ist es , die Wettbewerbsfähigkeit und Zukunftsfähigkeit der Unternehmen in Baden-Württemberg zu stärken.
Die Finanzierung erfolgt aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). Voraussetzung ist, dass die Unternehmen ihren Sitz in Baden-Württemberg haben und entsprechende Investitionen umsetzen möchten.
Was wird gefördert?
Förderfähig sind investive Maßnahmen zur Ressourcenschonung und Erhöhung der Ressourceneffizienz durch den Einsatz von hocheffizienten und am Markt verfügbaren Technologien.
Dazu zählen zum Beispiel:
- die Anschaffung von Maschinen und Anlagen, die zu einer Reduzierung des Ressourcenverbrauchs führen,
- die Implementierung von Prozessen, die die Effizienz von Ressourcen verbessern.
Der Schwerpunkt der Förderung liegt auf der Ressourcenschonung und -effizienz in industriellen Prozessen in kleinen und mittleren Unternehmen. Damit sollen Investitionen auf möglichst hohem Ressourcenschonungs- und Ressourceneffizienzniveau angestoßen werden, insbesondere in der Anlagen- und Prozessmodernisierung. Zudem unterstützt das Programm Unternehmen dabei, Maßnahmen umzusetzen, die die Verwendung von nachhaltigen Rohstoffen und Materialien ermöglichen.
Der Ort der Investition muss in Baden-Württemberg liegen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen, die die Voraussetzungen der Empfehlung (2003/361/EG) der Europäischen Kommission erfüllen.
Wie wird gefördert?
Die Antragstellung erfolgt bei der L-Bank. Die Auswahl der Anträge übernimmt das Umweltministerium auf Grundlage von Projektauswahlprinzipien.
Die Förderung erfolgt als Anteilsfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses. Dieser kann bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen. Die Mindestförderung beträgt 100.000 Euro. Dies entspricht zuwendungsfähigen Ausgaben in Höhe von mindestens 250.000 Euro.
Eine Ergänzungsfinanzierung durch die Umweltfinanzierung der L-Bank ist in der Regel denkbar.
Auf welcher Grundlage wird gefördert?
Die Investitionsförderung erfolgt auf Grundlage der Verwaltungsvorschrift des Umweltministeriums Baden-Württemberg über die Förderung von Investitionsmaßnahmen zur Ressourcenschonung und Erhöhung der Ressourceneffizienz in Unternehmen (VwV EFRE InvestRE 2021-2027). Der entsprechende Förderaufruf zu InvestRE wurde am 17. Februar 2026 veröffentlicht.

