Energieverbrauchsrelevante Produkte und Energieverbrauchskennzeichnung

Ökodesign und Energielabel

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Energielabel helfen beim Kauf von energieeffizienten Elektro- und Haushaltsgeräten

Energielabel helfen beim Kauf von energieeffizienten Elektro- und Haushaltsgeräten

Sie suchen eine energieeffiziente Waschmaschine oder einen energieeffizienten Kühlschrank? Dabei helfen Ihnen die Energielabel der Europäischen Union (EU). Die mehrstufige Skala des Energielabels zeigt in Stufen von rot bis grün den Energie- und Ressourcenverbrauch von Elektro- und Haushaltsgeräten an. Somit können Kunden europaweit Produkte vergleichen.

Außerdem wird der Wettbewerb zwischen den Herstellern gefördert, ihre Produkte ständig zu verbessern. Dies verbessert die Leistungseigenschaften der sogenannten energieverbrauchsrelevanten Produkte und schont den Ressourcenverbrauch in der Europäischen Union insgesamt.

Da viele Produktgruppen bereits die höchste Effizienzklasse A+++ erreicht haben, reformierte die Europäischen Union die Energielabel-Richtlinie. Zum 1. August 2017 trat die neue Energielabel-Verordnung 2017/1369 in Kraft. Sie unterscheidet die Effizienzklassen wieder von A (grün, beste Klasse) bis G (rot, schlechteste Klasse). Die Label mit Effizienzklassen A+ bis A+++ fallen jedoch weg.

Damit stärkt die Europäischen Union die Aussagekraft des Energielabels und stellt seine Wirksamkeit auch in Zukunft sicher. Die oberen Klassen A und B bleiben zunächst frei. Somit haben die Hersteller Spielraum für weitere technologische Fortschritte und eine erneute Anpassung des Energielabels verschiebt sich weiter in die Zukunft.

Das neue Energielabel hilft den Verbraucherinnen und Verbrauchern, den Energieverbrauch von Produkten besser einzuschätzen und dies in ihre Kaufentscheidung miteinfließen zu lassen. Seit März gibt es für Produktgruppen wie Kühl- und Gefriergeräte inklusive Weinlagerschränke, Geschirrspüler, Waschmaschinen, Waschtrockner, elektronische Displays wie beispielsweise Computermonitore und Fernsehgeräte das überarbeitete Energielabel, weitere Produktgruppen werden folgen.

Gesetzlicher Rahmen

Die neue Energielabel-Verordnung ist für alle Mitgliedsstaaten bindend. Im Gegensatz dazu musste die zuvor geltende Energieverbrauchskennzeichnungs-Richtlinie 2010/30/EU vom 19. Mai 2010 mithilfe des Energieverbrauchkennzeichnungsgesetzes (EnVKG) in deutsches Recht umgesetzt werden. Die neue Energielabel-Verordnung 2017/1369 sichert eine einheitliche Umsetzung in allen Mitgliedsstaaten.

Ziel ist es, die Verbraucherinnen und Verbraucher beim Kauf eines energieeffizienten Gerätes zu unterstützen. Hierzu enthält die Verordnung Anforderungen an Hersteller, Händler und Lieferanten, die die Verbraucherinnen und Verbraucher schützen und informieren. Außerdem sind Anforderungen zur Wettbewerbsgleichheit und Rechtssicherheit der Wirtschaftsakteure formuliert.

Das Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz (EnVKG) konkretisiert die Ziele der neuenEnergielabel-Verordnung 2017/1369, ebenso wie die der europäischen Verordnung 2020/740 zur Kennzeichnung von Reifen (Kennzeichnung von Reifen in Bezug auf die Kraftstoffeffizienz und andere Parameter) und der von PKWs (Richtlinie 1999/94/EG über die Bereitstellung von Verbraucherinformationen über den Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen beim Marketing für neue Personenkraftwagen).

Mit Produktdesign Umweltbelastungen reduzieren

Da ein großer Teil der Umweltauswirkungen eines Produktes bereits bei seiner Entwicklung entsteht, setzt die europäische Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG vom 21. Oktober 2009 bei der umweltgerechten Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte an. Die eigentlichen Anforderungen an einzelne Produktgruppen werden in sogenannten Durchführungsmaßnahmen festgelegt.

Das am 25. November 2011 in Kraft getretene Energieverbrauchsrelevante-Produkte-Gesetz (EVPG) setzt die neugefasste Ökodesign-Richtlinie in deutsches Recht um. Damit werden die Ziele der Ökodesign-Richtlinie, Energieeffizienz und Umweltverträglichkeit der energieverbrauchsrelevanten Produkte zu verbessern, in nationales Recht übernommen.

Klimaschutz, Verbraucherschutz und Information der Käuferinnen und Käufer

Neben dem Klimaschutz dienen diese Rechtsvorschriften vor allem dem Verbraucherschutz und der Verbraucherinformation. Denn die Käuferinnen und Käufer müssen sich darauf verlassen können, dass die Anforderungen an die Energieeffizienz eingehalten werden.

Die Ökodesign-Richtlinie und die Energielabel-Verordnung helfen außerdem dabei, die landespolitischen Ziele im Klimaschutz zu erreichen. Neben dem Ausbau der erneuerbaren Energien ist ein geringerer Energieverbrauch bei Verbraucherprodukten notwendig, um die Energiewende zu schaffen.

Für den Vollzug der Marktüberwachung in den Bereichen energieverbrauchsrelevante Produkte und Energieverbrauchskennzeichnung ist das Regierungspräsidium Tübingen in Baden-Württemberg zuständig.

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Kurz erklärt: EU-Energielabels

Erklärvideo zum neuen Energielabel des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.