Chemikaliensicherheit

REACH

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REACH steht für die neue Europäische Chemikaliengesetzgebung. Hiermit sollen alle Chemikalien nach einheitlichen Vorgaben registriert, bewertet und teilweise zugelassen werden. 

Das neue europäische Chemikalienrecht wird enorme Auswirkungen auf alle Bereiche der Industrie und des Gewerbes haben. Baden-Württemberg ist mit seiner mittelständisch geprägten Unternehmensstruktur in besonderem Maße von den Auswirkungen betroffen. Um die Betriebe nicht zu überfordern, hat sich die Landesregierung daher von Beginn an für eine praktikable Ausgestaltung der zu erwartenden Anforderungen eingesetzt.

REACH-Projekt und REACH-Modell Baden-Württemberg

Auf der Basis einer im Sommer 2004 durchgeführten Unternehmensbefragung (REACH-Projekt Baden-Württemberg) wurden im Frühjahr 2005 konkrete Vorschläge zur Ausgestaltung der vorgesehenen europäischen Verordnung vorgelegt (REACH-Modell Baden-Württemberg). Die Ergebnisse des REACH-Projekts Baden-Württemberg und die Vorschläge des REACH-Modells Baden-Württemberg können als PDF-Datei heruntergeladen werden. 

Inzwischen wurde die REACH-Verordnung als Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 [PDF] des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 verabschiedet und am 30. Dezember 2006 im Amtsblatt der Europäischen Union, Ausgabe L 396, Seite 1 veröffentlicht. Sie trat am 1. Juni 2007 in Kraft. Am 29. Mai 2007 ist eine berichtigte Fassung der REACH-Verordnung im Amtsblatt der Europäischen Union Ausgabe L 136, Seite 3 veröffentlicht worden. 

Netzwerk REACH@Baden-Württemberg

Zur Unterstützung der betroffenen Unternehmen und der Verwaltung sowie zur Information der Öffentlichkeit haben sich das Umweltministerium Baden-Württemberg, die Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) sowie verschiedene Wirtschaftsorganisationen zum Netzwerk REACH@Baden-Württemberg zusammengeschlossen.

Leistungen des Netzwerks sind: 

  • gemeinsamer Internetauftritt mit allgemeinen Informationen zur REACH Verordnung und deren Anforderungen
  • E-Mail-basierte Auskünfte zu Einzelfragen
  • Gemeinsame Fortbildungs- und Informationsveranstaltungen