Vorrang für die Natur

Naturschutzgebiete

Riedsee im Wurzacher-Ried
Riedsee im Wurzacher-Ried

Naturschutzgebiete sind per Gesetz am strengsten geschützt. In den ausgewiesenen Flächen darf der Mensch nicht eingreifen. Nur behördlich zugelassene Maßnahmen sind erlaubt. Der Schutz der Natur hat oberste Priorität, die Funktion als Erholungsraum für den Menschen ist zweitrangig.

Naturschutzgebiete sind Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder zur Erhaltung von Lebensstätten, Biotopen oder Lebensgemeinschaften bestimmter wildlebender Tierarten und Pflanzenarten notwendig ist. Naturschutzgebiete können auch wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit von Natur und Landschaft ausgewiesen werden. So sollen die wertvollsten und wichtigsten Biotope eines Naturraums erhalten werden. Insbesondere gefährdete Tierarten und Pflanzenarten finden in Naturschutzgebieten Rückzugsräume für eine möglichst ungestörte Entwicklung.

Naturschutzgebiete werden durch die höheren Naturschutzbehörden per Rechtsverordnung ausgewiesen.

Mit dem Wollmatinger Ried und dem Wurzacher Ried haben zwei baden-württembergische Naturschutzgebiete vom Europarat das Europadiplom erhalten. In Deutschland gibt es nur acht mit dem Europadiplom ausgezeichnete Schutzgebiete.