Flächenmäßig sind Landschaftsschutzgebiete meist größer als Naturschutzgebiete. Auch die Schutzbestimmungen sind weniger stark ausgeprägt: Die land- und forstwirtschaftliche Nutzung ist unter bestimmten Auflagen erlaubt. Landschaftsschutzgebiete sollen die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes erhalten oder wiederherstellen.
Zweck kann auch der Schutz von Lebensstätten und Lebensräumen bestimmter wild lebender Tiere und Pflanzen sein. Dieses Instrument kann aber auch zum Einsatz kommen, um das Landschaftsbild für Tourismus und Erholung zu schützen oder als Pufferzonen zu Naturschutzgebieten dienen. Über 805.000 Hektar der baden-württembergischen Fläche – und damit 22,53 Prozent der Landesfläche – sind als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen.
Die Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten erfolgt durch die unteren Naturschutzbehörden per Rechtsverordnung.