Durch menschliche, technische oder organisatorische Fehler können trotz Sicherheitsvorkehrungen und Schutzmaßnahmen Situationen eintreten, in denen die Gesundheit von Personen und die Umwelt beeinträchtigt und Sachgüter beschädigt werden – sei es beim Umgang mit radioaktiven Stoffen, bei deren Beförderung, bei medizinischen Anwendungen oder dem Betrieb einer Anlage zur Erzeugung ionisierender Strahlen.
Um solche so genannten „bedeutsamen Vorkommnisse“ und deren Ausmaß ein- und begrenzen zu können, ist es wichtig, die für den Strahlenschutz zuständige Aufsichts- und Genehmigungsbehörden frühzeitig zu informieren. Daher sieht die Strahlenschutzverordnung entsprechende Meldepflichten vor.
Die Behörde kann Schutzmaßnahmen veranlassen und durch ihren Sachverstand wesentlich dazu beitragen, das Ereignis schnell zu bewältigen. Sie leitet außerdem die Informationen an andere Behörden weiter. So können auch weitere Betroffene auf das Vorkommnis aufmerksam gemacht und entsprechend vorgewarnt werden.
Die Meldekette erstreckt sich dabei von der Aufsichts- und Genehmigungsbehörde (in Baden-Württemberg: die Regierungspräsidien), über die oberste Landesbehörde (Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg) zum Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz. Das Bundesumweltministerium informiert bei Bedarf die zuständigen Aufsichtsbehörden in den anderen Bundesländern und Staaten. Die Erfahrungen und Erkenntnisse der Behörden fließen in die Schutzvorschriften ein. So verbessert sich der Schutz vor bedeutsamen Vorkommnissen.
Was sind bedeutsame Vorkommnisse?
Als bedeutsame Vorkommnisse werden insbesondere folgende Ereignisse angesehen:
- schwere Körperverletzung oder Tod von Personen
- erhebliche Strahlenexpositionen von Personen (auch Verdachtsfälle)
- Mängel oder Versagen sicherheitstechnisch bedeutsamer Funktionen und Vorrichtungen
- Einwirkungen von außen (zum Beispiel ein Brand)
- erhebliche Kontamination von Personen oder Bereichen
- Emissionen radioaktiver Stoffe oberhalb zulässiger Werte
- Verlust oder Diebstahl radioaktiver Stoffe
Auch der Fund von radioaktiven Stoffen oder von Gegenständen, die radioaktive Stoffe enthalten oder enthalten könnten, stellt ein bedeutsames Vorkommnis dar. Jeden Fund müssen die Bürgerinnen und Bürger daher der Polizei, der Feuerwehr oder direkt dem Referat 54.5 des Regierungspräsidiums im jeweiligen Bezirk melden.
Alle innerhalb eines Jahres in der Bundesrepublik Deutschland gemeldeten „bedeutsamen Vorkommnisse“ enthalten die jeweiligen Jahresberichte des Bundes zur Umweltradioaktivität und Strahlenbelastung.
Aufgaben des Ministeriums
Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft hat bei Meldungen über bedeutsame Vorkommnisse folgende Aufgaben:
- Bewertung der Vorkommnisse im Hinblick auf die radiologischen Auswirkungen auf die Bevölkerung und die Umwelt
- Information von Behörden und Institutionen auf Landes- und Bundesebene (Regierungspräsidien, Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg, Bundesumweltministerium)
- Veranlassung von Schutzmaßnahmen (bei Bedarf)
- fachliche Unterstützung der Regierungspräsidien bei der Bewältigung von Vorkommnissen (bei Bedarf)
- Koordination von Maßnahmen zwischen mehreren Regierungspräsidien bei bezirksüberschreitenden Vorkommnissen
- Information der Öffentlichkeit (bei Relevanz und sofern nicht von anderer Stelle aus)