Meldepflichtige Ereignisse werden den atomrechtlichen Aufsichtsbehörden nach bundeseinheitlichen Kriterien gemeldet. Die folgende Übersicht enthält aktuell die meldepflichtigen Ereignisse in baden-württembergischen Kernkraftwerken und weiteren kerntechnischen Anlagen seit 2005. Bei den Kernkraftwerken werden alle meldepflichtigen Ereignisse dargestellt, bei den kerntechnischen Anlagen nur ausgewählte.