Kernkraftwerk Neckarwestheim, Block I

Brandschutzklappe im Kernkraftwerk Neckarwestheim (Block I) schließt bei wiederkehrender Prüfung nicht

Am 30. Juni 2025 ließ sich bei einer wiederkehrenden Prüfung im stillgelegten Kernkraftwerk Neckarwestheim, Block I eine Brandschutzklappe nicht über die Fernauslösung schließen. Ein Schließen über die Schmelzlotauslösung war ebenfalls nicht möglich.

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Erkenntnisdatum

30.06.2025

Einstufung durch den Genehmigungsinhaber

Meldekategorie N (Normalmeldung)
INES 0 (keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung)

Maßnahmen des Genehmigungsinhabers

Der Betreiber hat den Antriebsmechanismus der Brandschutzklappe ersetzt. Danach ließ sich die Klappe wie vorgesehen schließen.

Sicherheitstechnische Bewertung des Umweltministeriums Baden-Württemberg

Die betroffene Brandschutzklappe befindet sich im Abluftkanal eines Raums im Schaltanlagengebäude und trennt diesen Abluftkanal im Brandfall von der weiteren Abluftführung ab. Aufgrund des fortgeschrittenen Rückbaus befinden sich in dem Raum keine für die kerntechnische Sicherheit wichtigen Komponenten mehr. Außerhalb des Raums ist der Abluftkanal feuerfest ausgeführt. Darüber hinaus standen die sonstigen in diesem Bereich vorhandenen Maßnahmen zur Branderkennung und Brandbekämpfung zur Verfügung, sodass die sicherheitstechnische Bedeutung des Ereignisses insgesamt gering ist. Es ergaben sich keine Auswirkungen auf Personen und die Umwelt.