Erkenntnisdatum
09.07.2019
Einstufung durch den Genehmigungsinhaber
Meldekategorie N (Normalmeldung)
INES 0 (keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung)
Maßnahmen des Genehmigungsinhabers
Die Schwergängigkeit der beiden Brandschutzklappen wurde prüfbegleitend behoben. Die nochmalige Prüfung der Funktion der beiden Klappen wurde ohne Befund absolviert.
Sicherheitstechnische Bewertung des Umweltministeriums Baden-Württemberg
Die Aufgabe der betroffenen Brandschutzklappen besteht darin, im Falle eines Brandes die Brand- und Rauchausbreitung in das benachbarte Gebäude zu verhindern bzw. für die Trennung von Brandabschnitten innerhalb eines Gebäudes zu sorgen. Diese Aufgabe konnten sie nicht mehr vollständig erfüllen. Da die Brandschutzklappe nur eine Komponente des gestaffelten Brandschutzkonzeptes ist und die weiteren vorhandenen Einrichtungen zur Branderkennung und Brandbekämpfung uneingeschränkt zur Verfügung standen, ist die sicherheitstechnische Bedeutung des Ereignisses insgesamt gering. Es ergaben sich keine Auswirkungen auf die Anlage, Personen oder die Umwelt.