Erkenntnisdatum
19.06.2021
Einstufung durch den Genehmigungsinhaber
Meldekategorie N (Normalmeldung)
INES 0 (keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung)
Maßnahmen des Genehmigungsinhabers
Der Betreiber hat die Pumpe nach einer Klärung des Anlagenzustands wieder in Betrieb genommen.
Sicherheitstechnische Bewertung des Umweltministeriums Baden-Württemberg
Das Kernkraftwerk Neckarwestheim Block II wurde am 11. Juni 2021 für die Jahresrevision abgeschaltet. Zum Ereigniszeitpunkt befanden sich sämtliche Brennelemente im Brennelementlagerbecken. Die Kühlung erfolgte über zwei Kühlstränge. Aufgrund der Störung ist einer dieser beiden Kühlstränge für einen Zeitraum von ca. vier Minuten ausgefallen. Dadurch erwärmte sich das Wasser im Brennelementlagerbecken minimal (um ca. 0,3 Kelvin).
Die betroffene Pumpe kann zusätzlich zur Lagerbeckenkühlung auch noch zur Abfuhr der Nachwärme in sogenannten Notstandsfällen wie z.B. nach einem Flugzeugabsturz oder einer externen Explosion herangezogen werden. In solchen Fällen wird sie jedoch über Handmaßnahmen in Betrieb genommen. Das wäre praktisch ohne Verzögerung möglich gewesen, da keine Schäden aufgetreten sind und die Netzstörung nur für einen Zeitraum von ca. einer Zehntelsekunde bestand.
Die sicherheitstechnische Bedeutung des Ereignisses ist sehr gering. Es ergaben sich keine Auswirkungen auf Personen und die Umwelt.