Kernkraftwerk Philippsburg, Block 2

Fehlende Brandabschottung an einer brandschutztechnischen Trennung im Kernkraftwerk Philippsburg (Block 2)

Im Rahmen einer Wiederkehrenden Prüfung im stillgelegten Kernkraftwerk Philippsburg, Block 2 hat der Betreiber festgestellt, dass ein ca. 7x7cm großer Wanddurchbruch nicht ordnungsgemäß verschlossen war. In den vorhergehenden Tagen wurden im Rahmen des Rückbaus neue Kabel verlegt. Hierfür wurden an mehreren Stellen Wanddurchbrüche gemacht und nach Verlegen der Kabel anschließend mit Brandschutzkissen provisorisch verschlossen. Dieser Verschluss wurde an einem Wanddurchbruch nicht durchgeführt.

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Erkenntnisdatum

18.03.2026

Einstufung durch den Genehmigungsinhaber

Meldekategorie N (Normalmeldung)
INES 0 (keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung)

Maßnahmen des Genehmigungsinhabers

Als erste Maßnahme hat der Betreiber die Öffnung mit Brandschutzkissen verschlossen. Zwischenzeitlich hat er sie dauerhaft mit Brandschutzmörtel verschlossen.

 

Sicherheitstechnische Bewertung des Umweltministeriums Baden-Württemberg

Durch die Öffnung war die brandschutztechnische Trennung zwischen zwei Brandbekämpfungsabschnitten nicht mehr vollständig gegeben. Die brandschutztechnische Trennung ist ein Teil des gestaffelten Brandschutzkonzepts. Die installierten Maßnahmen zur Branderkennung und Brandbekämpfung standen uneingeschränkt zur Verfügung. Die sicherheitstechnische Bedeutung ist daher gering. Es ergaben sich keine Auswirkungen auf Mensch und Umwelt.