Erkenntnisdatum
02.02.2015
Einstufung durch den Genehmigungsinhaber
Meldekategorie N (Normalmeldung)
INES 0 (keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung)
Maßnahmen des Genehmigungsinhabers
Der Betreiber hat die fehlerhaft eingestellten Grenzwerte korrigiert und auf die ursprünglichen Werte eingestellt.
Sicherheitstechnische Bewertung des Umweltministeriums Baden-Württemberg
Aufgrund des fehlerhaft eingestellten Grenzwertes wäre bei einer erhöhten Aerosolaktivität in der Fortluft von den betroffenen Messgeräten keine Alarmierung auf der Warte ausgelöst worden.
Die Aktivitätsmessung in Form der Impulsratenmessung war jedoch weiterhin verfügbar und wurde auf der Warte angezeigt. Eine erhöhte Aerosolaktivität hätte auch zu einem Anstieg der Impulsrate geführt.
Die Bilanzierung der Aktivitätsabgabe über die Kaminfortluft war nicht betroffen. Diese wird wöchentlich durch die Auswertung der ausgetauschten Filter (Bilanzierungsfilter) vorgenommen. Aus der Auswertung geht hervor, dass es in dem betroffenen Zeitraum mit der fehlerhaften Parametrierung keine unzulässige Abgabe radioaktiver Stoffe gegeben hat.
Es ergaben sich deshalb keine Auswirkungen auf Personen und die Umwelt. Eine Bedeutung für die sichere Betriebsführung könnte darin bestehen, dass die fehlerhaft eingestellten Werte und damit der Ausfall der Alarmierung über einen Zeitraum von ca. drei Jahren nicht erkannt wurden.