Kernkraftwerk Philippsburg, Block 1

Fehlerhaft geschlossene Gebäudeeintrittsarmatur des Feuerlöschsystems für die Transportbereitstellungshallen im Kernkraftwerk Philippsburg (Block 1)

Während einer wiederkehrenden Prüfung am 5. Mai 2021 stellte der Betreiber fest, dass kein Löschwasser aus einem Wandhydranten in den Transportbereitstellungshallen entnommen werden konnte. Aufgrund einer fehlerhaft geschlossenen Gebäudeeintrittsarmatur des Feuerlöschwassersystems wurden die Wandhydranten der Transportbereitstellungshallen nicht mit Löschwasser versorgt. Die betroffene Gebäudeeintrittsarmatur wurde im Rahmen von Freischaltmaßnahmen zum Austausch einer anderen Armatur im Jahr 2020 geschlossen und vermutlich trotz einer bestätigten Normalisierung vom
7. Mai 2020 nicht wieder geöffnet.

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Erkenntnisdatum

05.05.2021

Einstufung durch den Genehmigungsinhaber

Meldekategorie N (Normalmeldung)
INES 0 (keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung)

Maßnahmen des Genehmigungsinhabers

Der Betreiber hat die geschlossene Gebäudeeintrittsarmatur geöffnet und somit die Löschwasserversorgung wiederhergestellt. Er hat angekündigt, die Ursache für die fehlerhaft verschlossene Armatur weiter zu untersuchen.

Sicherheitstechnische Bewertung des Umweltministeriums Baden-Württemberg

Die Transportbereitstellungshallen, die zu den Kontrollbereichsgebäuden zählen, dienen der Lagerung von geschlossenen Behältern mit radioaktiven Stoffen. Sie gehören nicht zu den sicherheitstechnisch wichtigen Gebäuden von KKP 1. Zur Brandbekämpfung sind in den Transportbereitstellungshallen 8 Wandhydranten sowie zusätzliche Pulver- und CO2-Feuerlöscher vorhanden.

Durch die fälschlicherweise geschlossene Armatur waren die 8 Wandhydranten und somit die Transportbereitstellungshallen vom Feuerlöschwassersystem abgetrennt. Im Falle eines Brandes hätten die mobilen Löscher sowie die Hydranten außerhalb des Gebäudes uneingeschränkt zur Verfügung gestanden, wodurch eine Brandbekämpfung sichergestellt gewesen wäre. Die sicherheitstechnische Bedeutung ist daher gering. Es ergaben sich keine Auswirkungen auf Personen und die Umwelt.