Kernkraftwerk Neckarwestheim, Block II

Oberflächenbeschädigung an einer Entlüftungsleitung des Frischdampfsystems im Kernkraftwerk Neckarwestheim (Block II)

Bei der Überprüfung von Kleinleitungen und Isolierungen wurde an einer Entlüftungsleitung des Frischdampfsystems eine lokale Wanddickenschwächung entdeckt. Der Abrieb wurde durch Vibrationen des Endbodens der Isolierungskassette verursacht. Die Rohrleitung weist zwar noch die erforderliche Wanddicke auf, der Befund stellt jedoch einen Hinweis auf einen Schadensmechanismus dar, der auch an anderen isolierten Kleinleitungen vorkommen kann.

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Erkenntnisdatum

28.03.2011

Einstufung durch den Genehmigungsinhaber

Meldekategorie N (Normalmeldung)
INES 0 (keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung)

Maßnahmen des Genehmigungsinhabers

Der betroffene Teil der Entlüftungsleitung wird durch eine abstützende Rohrschelle verstärkt. Beim nächsten Revisionsstillstand wird er durch einen neuen Rohrleitungsabschnitt ersetzt. 

Sicherheitstechnische Bewertung des Umweltministeriums Baden-Württemberg

Die Entlüftungsleitung ist Teil des sekundärseitigen Frischdampfsystems, das die Turbine mit Dampf versorgt. Sie befindet sich im Sicherheitsbehälter zwischen dem Dampferzeuger und den Frischdampfabsperrarmaturen. Selbst bei einem unterstellten Abriss der Kleinleitung wäre die Störfallbeherrschung nicht gefährdet. Der Befund hatte keine Auswirkungen auf Personen, die Umwelt und den Betrieb der Anlage. Er hat eine geringe sicherheitstechnische Bedeutung.