Kernkraftwerk Neckarwestheim, Block II

Kleinstleckage des Kühlwassersystems eines Notstromdieselaggregats im Kernkraftwerk Neckarwestheim (Block II)

Im Kernkraftwerk Neckarwestheim wurde am 23. Dezember 2022 bei einem Routinerundgang bemerkt, dass aus dem Kühlwassersystem eines Notstromdieselaggregats Kühlmittel ausgetreten war. Die Leckagemenge war mit weniger als 100 Millilitern so gering, dass sie durch die automatische Überwachung des Kühlwasserstands zu diesem Zeitpunkt noch nicht erkennbar war.

Die Ursache für die Leckage war ein schadhafter Gummikompensator in einer Rohrleitung. Die Funktion des Gummikompensators besteht darin, beim Betrieb des Notstromdieselmotors Schwingungen im Übergangsbereich zu den Rohren des Kühlwassersystems abzupuffern.

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Erkenntnisdatum

23.12.2022

Einstufung durch den Genehmigungsinhaber

Meldekategorie N (Normalmeldung)
INES 0 (keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung)

Maßnahmen des Genehmigungsinhabers

Der Betreiber tauschte den schadhaften Gummikompensator aus. Nach einem erfolgreichen Testlauf zur Prüfung der Dichtheit des neuen Kompensators war das Notstromdieselaggregat im Laufe des 23. Dezembers 2022 wieder einsatzbereit.

Vorsorglich führte der Betreiber an allen Notstromdieselaggregaten Sichtprüfungen der anderen Kompensatoren durch. Dabei zeigten sich keine weiteren Befunde.

Erste Untersuchungen des Betreibers deuten auf einen Materialdefekt des betroffenen Kompensators hin. Die genaue Ursache wird noch weiter untersucht.

Sicherheitstechnische Bewertung des Umweltministeriums Baden-Württemberg

Das betroffene Notstromdieselaggregat ist eines von vier Aggregaten der so genannten Notstromerzeugungsanlage 1, welches bereitsteht, um sicherheitstechnisch wichtige Systeme und Komponenten des Kernkraftwerks mit Strom zu versorgen, wenn deren normale Stromversorgung (zum Beispiel aus der Stromproduktion des Kernkraftwerks oder aus dem externen Stromnetz) ausfallen würde. Zwei der vier Notstromdieselaggregate werden benötigt, um die sicherheitstechnisch wichtigen Funktionen – auch beim zeitgleichen Auftreten von Auslegungsstörfällen – in ausreichender Weise sicherzustellen.

Es ist nicht auszuschließen, dass sich der Schaden bei Betrieb des Motors ausgeweitet und letztlich zu einem Ausfall des Notstromdieselaggregats geführt hätte. Da drei weitere, redundante Notstromdieselaggregate grundsätzlich verfügbar gewesen wären, ist die sicherheitstechnische Bedeutung dennoch sehr gering.

Aus dem Ereignis ergaben sich keine Auswirkungen auf Personen oder die Umwelt.