Kernkraftwerk Neckarwestheim, Block II

Start eines Notspeisenotstromdiesels bei einer wiederkehrenden Prüfung im Kernkraftwerk Neckarwestheim (Block II)

Am 23. Oktober 2025 führte der Betreiber des stillgelegten Kernkraftwerks Neckarwestheim, Block II eine wiederkehrende Prüfung an einem Notstromdieselgenerator durch. Dabei schaltete sich die Pumpe für die Kühlung des Dieselmotors aufgrund eines nicht korrekt gesteckten Steckers ab. Daraufhin schaltete sich auch der Dieselmotor automatisch ab, um keinen Schaden zu nehmen. Infolgedessen startete der Reaktorschutz den zugehörigen Notspeisenotstromdiesel des zweiten Notstromnetzes.

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Erkenntnisdatum

23.10.2025

Einstufung durch den Genehmigungsinhaber

Meldekategorie N (Normalmeldung)
INES 0 (keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung)

Maßnahmen des Genehmigungsinhabers

Der Betreiber hat eine Fehlersuche durchgeführt, den Fehler behoben und im Anschluss die Wiederkehrende Prüfung erfolgreich durchgeführt.

Sicherheitstechnische Bewertung des Umweltministeriums Baden-Württemberg

Der Ausfall des getesteten Notstromdiesels lag an einer fehlenden elektrischen Verbindung, die nur für die Prüfung notwendig war. Wäre es zu einem Notstromfall gekommen, hätte der Notstromdiesel funktioniert. Der Start des Notspeisenotstromdiesels durch den Reaktorschutz war die auslegungsgemäße Reaktion auf den Ausfall des Notstromdiesels. Die Notstromversorgung wird bei einem Netzausfall für den Betrieb der Brennelementlagerbeckenkühlung benötigt. Da das Kernkraftwerk bereits seit April 2023 dauerhaft abgeschaltet ist, ist die Wärmeentwicklung im Brennelementlagerbecken deutlich geringer als zu Betriebszeiten, so dass die Kühlung nur zeitweise nötig ist. Darüber hinaus standen weitere Notstromdiesel für die Beckenkühlung zur Verfügung. Die sicherheitstechnische Bedeutung des Ereignisses ist daher sehr gering. Es ergaben sich keine Auswirkungen auf Personen und die Umwelt.