Kernkraftwerk Neckarwestheim, Block II

Wanddurchdringende Korrosion an einem Fass mit schwach radioaktiven Abfällen im Kernkraftwerk Neckarwestheim (Block II)

Am 11. September 2024 hat der Betreiber des stillgelegten Kernkraftwerks Neckarwestheim, Block II, im Rahmen einer planmäßigen Inspektion von Fässern mit schwach radioaktiven Abfällen Korrosionsspuren an einem mit Bauschutt gefüllten Fass entdeckt. Am 12. September 2024 hat er die Befunde am Fass genauer inspiziert. Dabei hat er festgestellt, dass ein Teil der Korrosionsbefunde wanddurchdringend ist. Überprüfungen ergaben, dass keine radioaktiven Stoffe aus dem Fass ausgetreten sind.

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Erkenntnisdatum

11.09.2024

Einstufung durch den Genehmigungsinhaber

Meldekategorie N (=Normal)
INES 0 (keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung)

Maßnahmen des Genehmigungsinhabers

Der Betreiber hat das Fass –wie in solchen Fällen vorgesehen- in ein Überfass gestellt.

Sicherheitstechnische Bewertung des Umweltministeriums Baden-Württemberg

Korrosionsbefunde an Fässern mit schwach radioaktiven Abfällen sind nicht restlos auszuschließen, weshalb sie regelmäßig inspiziert werden. Für den Umgang mit solchen Korrosionsbefunden gibt es ein festgelegtes Standard-Verfahren. Es handelt sich beim Inhalt des Fasses um schwach radioaktiven Bauschutt, d.h. die radioaktiven Stoffe sind gebunden. Des Weiteren befand sich das Fass die ganze Zeit in dem für den Umgang mit radioaktiven Stoffen vorgesehenen Kontrollbereich. Deshalb wäre auch bei einem Austritt von radioaktiven Stoffen aus dem Fass keine Freisetzung in die Umgebung zu besorgen. Die sicherheitstechnische Bedeutung des Ereignisses ist gering. Es ergaben sich keine Auswirkungen auf Personen und die Umwelt.