Das Europäische Abfallverzeichnis (im Wesentlichen Kommissionsentscheidungen 2000/532/EG und 2001/118/EG) umfasst 839 Abfallarten und dient europaweit als Nomenklatursystem zur Bezeichnung von Abfällen. Es bietet damit die Grundlage für einen einheitlichen Vollzug der Abfallgesetzgebung innerhalb der Europäischen Union.
Die Handbücher sollen als schnelle Referenzliteratur dienen und sind wie folgt strukturiert:
- Beschreibung des industriellen Prozesses
- Beschreibung des Stoffflusses Abfall und Zuordnung zu Abfallschlüsseln
- Zuordnung der Abfallschlüssel zu Entsorgungsverfahren
Abfallverzeichnis-Verordnung
Die verschiedenen Abfallarten werden nach der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) benannt und mit einem Schlüssel (-code) europaweit einheitlich bezeichnet. Zugleich regelt die Abfallverzeichnis-Verordnung die Einstufung der Abfälle in gefährlich oder nicht. Hiervon hängen Behandlung, Lagerung und Transport der Abfälle ab.