Herausgeber: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft
Publikationsart: Broschüre
Format: A4
Seitenzahl: 35
Publikationsdatum: 04/2013
Der Abfallwirtschaftsplan Baden-Württemberg, Teilplan gefährliche Abfälle wurde am 11. Dezember 2012 vom Ministerrat angenommen und zur Bekanntgabe freigegeben. Der Teilplan gefährliche Abfälle gilt räumlich für das Land Baden-Württemberg. Sachlich umfasst er die Entsorgung von gefährlichen Abfällen.
Der Abfallwirtschaftsplan Baden-Württemberg, Teilplan gefährliche Abfälle wurde am 11. Dezember 2012 vom Ministerrat angenommen und zur Bekanntgabe freigegeben. Der Teilplan gefährliche Abfälle gilt räumlich für das Land Baden-Württemberg. Sachlich umfasst er die Entsorgung von gefährlichen Abfällen.
Aufgrund europarechtlicher und bundesrechtlicher Vorgaben ist jedes Bundesland gehalten, Abfallwirtschaftspläne aufzustellen. Für die gefährlichen Abfälle (früher als Sonderabfall bezeichnet) ist ein eigener Plan aufzustellen, da sie sich durch ihr Gefährdungspotential erheblich von den Siedlungsabfällen unterscheiden. Der Teilplan gefährliche Abfälle schreibt den Teilplan Sonderabfälle von 2004 fort und umfasst den Planungszeitraum bis 2021.
Er enthält Ausführungen zu den Rechtsgrundlagen sowie zu Art, Menge, Ursprung und Verbleib der gefährlichen Abfälle. Ausgehend vom Ist-Zustand werden die Entsorgungsstruktur und die dieser zugrunde liegenden Leitgedanken dargestellt. Daran schließt sich eine Mengenprognose (bis 2021) und der Vergleich von Anlagenbestand und künftigem Anlagenbedarf an. Des Weiteren werden die abfallwirtschaftlichen Ziele Baden-Württembergs dargestellt.